Barrierefreiheit im ÖPNV

Definition Barrierefreiheit

Die Herstellung von Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Hier heißt es:

Barrierefrei sind [...] Verkehrsmittel, [...] wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit bedeutet also, den Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr für alle Nutzer einfach und assistenzfrei zu gestalten. Mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Sehbehinderung sollen selbstbestimmt und ohne Unterstützung von anderen vom Bahnhofsumfeld auf den Bahnhof, und vom Bahnhof in die Züge oder S-Bahnen gelangen, sowie sich dort unbehindert aufhalten können.

Auf barrierefreie Nutzung des ÖPNV sind die Betroffenen nicht nur angewiesen, um die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu haben. Besonders zentral ist auch der Zusammenhang zwischen Mobilität und Berufsausübung. Ein Großteil aller mobilitätseingeschränkten Menschen ist auf dem Weg zur Arbeit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderung steht hier fast keine andere Möglichkeit offen. Barrierefreier Zugang bedeutet hier nicht nur Mobilität, sondern Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommenssicherung an sich.

Betroffen von Mobilitätseinschränkungen sind jedoch nicht nur ausschließlich Menschen mit Behinderungen. Auch Familien mit Kinderwagen, oder Menschen mit Gepäck wird durch entsprechende Einrichtungen die Nutzung von Bahn und S-Bahn extrem erleichtert. Dazu kommt, dass eine insgesamt älter werdende Gesellschaft gut daran tut, sich auf die Bedürfnisse älterer Menschen beim Zugang zum ÖPNV einzustellen.

Problemstellung

Dem heren Ziel der Barrierefreiheit steht vielerorts, auch besonders in der Region Stuttgart, die ernüchternde Realität gegenüber.

So sind beispielsweise von 83 S-Bahn-Haltestellen in der Region 30 nicht, und zwei weitere nur teilweise barrierefrei. Dazu kommt, dass die DIN-Norm 18040-3 (in Kraft seit Dezember 2014), die das barrierefreie Bauen im öffentlichen Raum festlegt, in der Regel nur bei Bahnsteigen und Haltestellen angewendet werden muss. Zugänge, Umsteigewege innerhalb von Knotenpunkten und das Bahnhofsumfeld bleiben außen vor, verhindern aber in vielen Fällen bereits den Zugang zum Bahnsteig, ehe die Frage nach dem Zugang zum Verkehrsmittel selbst aufkommt. Auch gibt es bisher bedauerlicherweise aufgrund der sogenannten Bestandsschutz-Regelung keine Fristen für die barrierefreie Nachrüstung älterer Bahnsteige und Haltestellen.

In der Stellungnahme der Deutschen Bahn bei der Sitzung des Verkehrsausschusses der Regionalversammlung Stuttgart im Mai 2015 konnte die Bahn außerdem keinerlei innovative Lösungsansätze zur Herstellung von Barrierefreiheit an Bahnsteigen anbieten, an denen aufgrund des parallelen Güterverkehrs eine Erhöhung auf 96cm zum ebenerdigen Einstieg in die S-Bahn nicht möglich ist. Hier muss die Region dringend auf die Entwicklung von individuellen Sonderlösungen drängen. Unter anderem ist mit Stetten-Beinstein auch eine S-Bahnhaltestelle betroffen, die mit für die Erreichbarkeit der Diakonie Stetten mit dem öffentlichen S-Bahn-Schienenverkehr zuständig ist.

Insbesondere die taktilen Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen lassen noch immer an vielen, auch großen Haltestellen auf sich warten. Auch 20 Jahre nach dem Beginn der 5. Baustufe verfügen nur 25 der 83 S-Bahnstationen über ein entsprechendes Leitsystem.

Initiativen der LINKEN in der Regionalversammlung Stuttgart

DIE LINKE in der Region beobachtet die schleppende Entwicklung insbesondere bei der S-Bahn daher mit Sorge, und hat sich des Themas in einer Reihe von Anträgen angenommen. Im Oktober 2012 brachte die Fraktion den Antrag "Barrierefreiheit im ÖPNV für Blinde und Sehbehinderte" ein, um auf die unzureichenden Einrichtung von taktilen Leitsystemen aufmerksame zu machen. Im Mai 2013 folgte ein Antrag zur Barrierefreiheit am Bahnhof Feuerbach. Im November 2014 griff die Fraktion im Antrag Barrierefreiheit in der S-Bahn unter anderem den Mangel an taktilen Leitsystemen für Sehbehinderte auf, sowie im April 2015 die kontroverse Problematik der Schiebetritte der neuen S-Bahn ET 430 und deren Benutzbarkeit durch Rollstuhlfahrer. Auch bei unseren aktuellen Anträgen zur Reaktivierung der Schusterbahn haben wir die Barrierefreiheit immer im Blick.

Die Anträge von LINKEN und PIRATEN zur Förderung von Barrierefreiheit wurden von der Regionalversammlung bisher weitestgehend abgelehnt. Selbst der Vorstoß, für einen über die Minimalanforderungen hinausgehenden Ausbau der Barrierefreiheit Inspiration bei anderen Verkehrsverbünden zu suchen, fand keine Zustimmung.

Ausblick

Erst nach jahrelanger hartnäckiger Verfolgung des Themas scheint es so, als hätte die Beharrlichkeit der LINKEN in diesem Jahr zumindest Grüne und SPD in der Regionalversammlung aus ihrem Schlummer geweckt. Auch die FDP beantragte Ende Mai 2015 - nachdem sie den LINKEN-Antrag zur Recherche von Lösungsansätzen innerhalb anderer Verkehrsverbünde mit abgelehnt hatte - die Suche nach Alternativen zur Absenkung der Einstiegshöhe innerhalb der Verkehrsmittel nach Vorbild des Verkehrsverbands Rhein-Ruhr.

Dennoch bleibt leider offensichtlich, dass in der Regionalversammlung, nicht anders als bei der Bahn, wenig Interesse an einer schnellen und umfassenden Herstellung von Barrierefreiheit bei der S-Bahn in der Region besteht. Statt die bestehenden Mankos umfassend aus dem Blickwinkel der Betroffenen anzugehen, starren die verantwortlichen Kaninchen gebannt auf scheinbar unbezwingbare Schlange Kosten, während Land und Kommunen die Deadline für mögliche Verbesserungen im Vorfeld der Interkommunalen Gartenschau verschlafen haben.

Es bleibt zu hoffen, dass das durch unsere Initiativen geweckte Interesse nun in zügigen Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit niederschlägt, von denen mobilitätseingeschränkte Menschen rasch und umfassend profitieren können. Die Fraktion DIE LINKE wird sich in der Regionalversammlung jedenfalls weiterhin aktiv für Verbesserungen einsetzen.