Satzung

Satzung der Fraktion DIE LINKE/PIRAT in der Regionalversammlung Stuttgart

verabschiedet am 30.08.2019

§ 1 Präambel
Die Mitglieder der Fraktion setzen sich für eine soziale, solidarische und ökologische Regionalpolitik ein. Sie verpflichten sich dabei zu einer transparenten und basisdemokratischen Arbeitsweise. Inhaltliche Leitlinie der gemeinsamen politischen Arbeit ist das für die Amtszeit geltende Regionalwahlprogramm der Partei DIE LINKE.

§ 2 Name, Zweck
Der Name der Fraktion lautet DIE LINKE/PIRAT. Zweck des Zusammenschlusses als Fraktion ist die gemeinsame Arbeit in der Regionalversammlung zur Durchsetzung unserer programmatischen Ziele.

§ 3 Mitgliedschaft und Assoziierung
Die Fraktion besteht aus den Regionalräten der LINKEN und der Piratenpartei Deutschland. Der Fraktion können weitere Mitglieder der Regionalversammlung als assoziierte Mitglieder beitreten, die nicht über Listen der Partei DIE LINKE oder der Piratenpartei gewählt wurden, wenn dazu ein Einvernehmen hergestellt wird. Assoziierte Fraktionsmitglieder können auf die gemeinsamen Ressourcen der Fraktion zurückgreifen. Auf Wunsch wird assoziierten Mitgliedern eine separate Redezeit in der Regionalversammlung im relativen Verhältnis zur Zahl der Fraktionsmitglieder gewährt.

§ 4 Fraktionsvorstand, Geschäftsführung
Die Fraktionsmitglieder wählen ein Mitglied zur/zum Fraktionsvorsitzenden. Ein weiteres Mitglied wird zur/zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Die Wahlen können offen stattfinden, sofern kein Fraktionsmitglied widerspricht. Es gilt als Zustimmungsquorum die absolute Mehrheit der Stimmen. Gemeinsam bilden beide Mitglieder den Fraktionsvorstand. Dieser führt die laufenden Geschäfte, wozu insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen, die Anleitung von Personal, die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltung der Fraktionsmittel gehört.

§ 5 Finanzen
Die zugewiesenen Mittel der Fraktion werden gemeinsam verwaltet. Der Fraktionsvorstand verwaltet die Mittel, führt das Geschäftskonto und ein Kassenbuch. Der Fraktionsvorstand kann einmalige Geschäfte im Namen der Fraktion in Höhe von bis zu 200,- Euro tätigen. Geschäfte, die fortlaufende Zahlungen verlangen, oder einmalige Geschäfte über 200,- Euro bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung der Fraktion.

§ 6 Arbeit im Parlament
(1) Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE/PIRAT pflegen eine sachliche Form der Auseinandersetzung untereinander und mit Andersdenkenden. Sie vermeiden persönliche Diffamierungen und stellen die inhaltliche Argumentation in den Vordergrund der Auseinandersetzung.
(2) Ein Fraktionszwang besteht nicht. Richtschnur des Abstimmungsverhaltens ist das gültige Wahlprogramm. Über das Abstimmungsverhalten soll vorab ein Konsens hergestellt werden. Ist ein Konsens nicht herzustellen, so ist ein abweichendes Abstimmungsverhalten vorab den Mitgliedern der Fraktion mitzuteilen.

§ 7 Weitere politische Arbeit
Die Fraktion bespricht ihre politische Arbeit in gemeinsamen Sitzungen. Diese sind grundsätzlich öffentlich, soweit Nichtöffentlichkeit nicht durch andere rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben ist. Zu den Sitzungen wird über E-Mailverteiler, die Webseite der Fraktion sowie weitere geeignete Medien eingeladen.

§ 8 Eintritt und Austritt
(1) Der Eintritt eines Mandatsträgers / einer Mandatsträgerin in die Fraktion DIE LINKE/PIRAT setzt eine Einstimmigkeit der Mitglieder voraus. Voraussetzung ist die Anerkennung der Satzung der Fraktion.
(2) Der Austritt aus der Fraktion DIE LINKE/PIRAT setzt eine schriftliche Erklärung gegenüber der Fraktion und der Verwaltung voraus.

§ 9 Satzungsänderung
Die Änderung der Satzung kann durch schriftlichen Antrag erfolgen und bedarf der Einstimmigkeit im Beschluss der Mitglieder der Fraktion.