Sozialticket im VVS
Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ein „Sozialticket“ für das VVS-Tarifgebiet zu erarbeiten und dieses so rechtzeitig fertig zu stellen, dass es in die Diskussion über die Festlegung der Fahrpreise 2014 eingebracht werden kann.
Ergebnis:
Abgelehnt im Verkehrsausschuss am 14.11.2012.
Antrag zur Haushaltsberatung 2013
Beschlussantrag
Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ein „Sozialticket“ für das VVS-Tarifgebiet zu erarbeiten und dieses so rechtzeitig fertig zu stellen, dass es in die Diskussion über die Festlegung der Fahrpreise 2014 eingebracht werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der Verkehrsträger darzustellen.
Als Berechtigte sind in der Konzeption zu berücksichtigen: Wohngeldempfänger, Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII (einschließlich sog „Aufstocker“) und dem AsylbLG. Der Ticketpreis ist auf die anteiligen Kosten für Verkehrsleistungen im Rahmen der Bedarfssätze des Arbeitslosengeldes II zu begrenzen. Der Bezug des Tickets soll mögliche bürokratische Hürden für den Nutzerkreis auf ein Minimum reduzieren.
Um einen klaren und nachvollziehbaren Kostenrahmen zu gewährleisten wird den Verkehrsunternehmen nur das anteilige Kostendelta zwischen dem bisherigen Dauer- Ticket und dem zukünftigen Sozialticket je nachgewiesenem Tarifwechsel erstattet.
Begründung
Teilhabe an der Gesellschaft setzt voraus, dass räumliche Distanzen von jedem Menschen überwunden werden können. Durch die Tarifstruktur und -höhe im VVS ist es für viele Menschen aus finanzieller Sicht nicht möglich, den ÖPNV zu nutzen. Das bedeutet alltäglichen Ausschluss aus dem kulturellen, sozialen und politischen Leben.
Dieser Ausschluss wird durch die Ergebnisse der im Auftrag der Region publizierten Mobilitätsstudie untermauert. Die dort extra ausgewertete Gruppe der „Nichterwerbstätigen“ zeigt in ihrem Mobilitätsverhalten markante Unterschiede zu allen anderen gesellschaftlichen Gruppen. Bei keiner anderen Gruppe ist der Anteil des ÖPNV derart gering (4,9 %), der Anteil an den „preiswerten“ Fortbewegungsmitteln „zu Fuß“ (37,8 %) und als Automobil-Mitfahrer (22,2 %) derart groß.
Ein Sozialticket ist keine „systemwidrige“ Tarifmaßnahme wie oftmals behauptet, da auch andere Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Studenten) erst in letzter Zeit eingeführt wurden oder aber altersbezogene Ermäßigungen regelmäßig den realen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst wurden.
Die bestehenden Angebote in einzelnen Kommunen - wie beispielsweise die Bonuscard in Stuttgart müssen nach Auffassung der LINKEN in einem regionalen Sozialticket gebündelt werden, damit Teilhabe für diejenigen ermöglicht wird, die bislang keinen Zugang zum Angebot des VVS haben. Wir sind durch die Erfahrungen in anderen Verkehrsverbünden der Auffassung, dass ein Sozialticket die Auslastung der Verkehrsträger verbessern und sich letztendlich der Stammkundenkreis erhöhen würde. Es ist realistisch zu erwarten, dass ein großer Teil dieser Neukunden dem ÖPNV auch dann als Kunden erhalten bleibt, wenn sich ihre Einkommenssituation deutlich verbessert.
Mit der Einführung eines Sozialtickets kann zudem ein tatsächlicher Kreis von Bedürftigen unter den SeniorInnen erreicht werden und die ungerechtfertigt hohe und nachweisfreie Subventionierung für diesen Kundenkreis deutlich reduziert werden.
Da die Landräte auf den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 06.02.12 (siehe Antwort der Verwaltung auf die Anfragen der Gruppe DIE LINKE vom 03.09.12) bislang mit großer Skepsis reagieren, muss der Verband Region Stuttgart selbst tätig werden. Zwischen 110.000 und 130.000 Menschen in der Region (Zahlen von 2010; mögliche Mehrfachnennungen unter den Sozialleistungsempfängern müssten erst ermittelt werden) könnten als besonders preissensitive Kunden durch ein Sozialticket direkt angesprochen und für das Angebot des VVS gewonnen werden.