Presseerklärung: Kaffeekränzchen oder beratender Ausschuss?

Zur Sitzung des Verkehrsausschusses des Verbands Region Stuttgart am 09.02.11 erklärt Wolfgang Hoepfner, Regionalrat und Verkehrsexperte der LINKEN: „Nachdem DIE LINKE in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.12.2010 das Zustandekommen und die Arbeitsweise der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verkehr (IFAV) deutlich kritisiert hatte und der Vorsitzende Bopp es nicht für nötig hielt, mehrere Fragen zu beantworten, hat nunmehr Regionaldirektorin Wopperer auf schriftliche Anfrage der LINKEN Stellung bezogen. Demnach gibt es für die Sitzungen der IFAV weder eine Tagesordnung, noch werden den Teilnehmern zusätzliche Unterlagen vorgelegt. Auch ein Protokoll der Sitzung wird nicht erstellt.“

Zur Sitzung des Verkehrsausschusses des Verbands Region Stuttgart am 09.02.11 erklärt Wolfgang Hoepfner, Regionalrat und Verkehrsexperte der LINKEN:

„Nachdem DIE LINKE in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.12.2010 das Zustandekommen und die Arbeitsweise der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verkehr (IFAV) deutlich kritisiert hatte und der Vorsitzende Bopp es nicht für nötig hielt, mehrere Fragen zu beantworten, hat nunmehr Regionaldirektorin Wopperer auf schriftliche Anfrage der LINKEN Stellung bezogen. Demnach gibt es für die Sitzungen der IFAV weder eine Tagesordnung, noch werden den Teilnehmern zusätzliche Unterlagen vorgelegt. Auch ein Protokoll der Sitzung wird nicht erstellt.“

„Also alles ganz harmlos, ein gemütliches Beisammensein auserwählter Regionalräte? Wofür wird dann für harmloses Geplauder Sitzungsgeld erstattet? Diese Zahlungen wurden durch Frau Wopperer ausdrücklich bestätigt.“, so Hoepfner weiter.

„Dass in dieser Arbeitsgruppe Vorabsprachen stattfinden, wurde schon mehrfach in den Sitzungen des Verkehrsausschusses direkt oder indirekt bestätigt.
Deshalb fordert DIE LINKE, diese Arbeitsgruppe entweder aufzulösen, oder als beratenden Ausschuss nach Gemeindeordnung zu konstituieren, wie in § 15 GVRS vorgesehen.“ so Hoepfner.

Hieraus ergeben sich jedoch mehrere Konflikte für die Verfechter dieser Arbeitsgruppe:

Für einen solchen Ausschuss braucht es zwingend in jeder Legislaturperiode  einen vorherigen Beschluss. Das bedeutet aber, dass die bisherigen Sitzungen seit der letzten Wahl auf zumindest fragwürdiger Grundlage stattfanden.
Gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 GVRS kann ein beratender Ausschuss nur auf Beschluss der Regionalversammlung eingerichtet werden. Der Verkehrsausschuss ist aber nicht die Regionalversammlung.
Zu einem beratenden Ausschuss eines parlamentarischen Gremiums darf keinem Mitglied der Regionalversammlung der Zutritt verweigert werden, selbst bei nicht-Öffentlichkeit. Damit wäre aber das erklärte Ziel eines Teils der Regionalparlamentarier, nämlich missliebige Abgeordnete der LINKEN auszuschließen, nicht zu erreichen.

Wolfgang Hoepfner, Vertreter der LINKEN im Verkehrsausschuss, wird diese Fragen  in der Sitzung am 09.02. erneut zur Sprache bringen. DIE LINKE behält sich weiterhin vor den Gang zur Rechtsaufsicht einzuschlagen, um die Mitwirkungsrechte aller Regionalräte in den Gremien der Regionalversammlung sicherzustellen.