Unzulässige Einflussnahme durch Amtsträger und Gebietskörperschaften - DIE LINKE erstattet Strafanzeige

PressemitteilungFraktionInitiativen

Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 27.11.11 haben zahlreiche BürgermeisterInnen und Landräte als Amtsträger, aber auch ganze Gebietskörperschaften massiv für die Ablehnung des Ausstiegsgesetzes zu Stuttgart 21 geworben und hierfür Mittel aus öffentlichen Haushalten und Ressourcen aus der Verwaltung zum Einsatz gebracht.

Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 27.11.11 haben zahlreiche BürgermeisterInnen und Landräte als Amtsträger, aber auch ganze Gebietskörperschaften massiv für die Ablehnung des Ausstiegsgesetzes zu Stuttgart 21 geworben und hierfür Mittel aus öffentlichen Haushalten und Ressourcen aus der Verwaltung zum Einsatz gebracht.

 

Auch der Verband Region Stuttgart (VRS) hat auf Beschluss von CDU, SPD, Freie Wähler und FDP mit einer Million Euro eine aufwendige Werbekampagne für Stuttgart 21 durch das Kommunikationsbüro 21 aus regionalen Haushaltsrücklagen finanziert. Dazu wurden in Zeitungen und Onlineportalen Anzeigen geschalten, eine regionale Informationsbroschüre in ca. 1,3 Millionen Haushalte geliefert und Personal für das S21-Kommunikationsbüro abgestellt. Diese Mittel wurden nicht aus dem anteiligen Projektbeitrag der Region an Stuttgart 21 in Höhe von 100 Millionen Euro entnommen, sondern der allgemeinen Verkehrsrücklage. Diese Mittel fehlen zukünftig für neue Verkehrsvorhaben. Der „Deckel“ der regionalen Beteiligung an Stuttgart 21 wurde damit über die immer wieder propagierte und vermeintlich festgeschriebene Obergrenze von 100 Millionen Euro gelupft.

 

Die Gruppe DIE LINKE in der Regionalversammlung sieht in dieser Werbekampagne einen erheblichen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, die auf dem Grundsatz beruht, dass auch Abstimmungen gemäß Art. 26 Abs. 4 der Landesverfassung „frei“ und „gleich“ zu sein haben.

 

Die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verbreiteten Argumente, dass es zwischen Wahlen und Abstimmungen Unterschiede gäbe sind irreführend, da dies der ausdrücklichen Formulierung der Landesverfassung widerspricht. Es stellt sich die Frage, ob sich die Staatsanwaltschaft überhaupt die Mühe gemacht hat den Originalext der Landesverfassung in dieser Hinsicht zu prüfen. Es ist jedenfalls nicht zulässig, die Rechtsprechung zur bayerischen Landesverfassung heranzuziehen, da die Formulierungen hierzu weder wörtlich noch sinngemäß mit der Landesverfassung Baden-Württembergs übereinstimmen.

 

Somit bleibt nach Ansicht der Vertreter der LINKEN in der Regionalversammlung der Verdacht bestehen, dass öffentliche Mittel für eine unzulässige Beeinflussung der Abstimmung vom 27.11. zur Anwendung kamen. Dies würde den Tatbestand der Untreue seitens der Vertreter der Regionalversammlung im beschließenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung und der Verwaltungsspitze des Verbands Region Stuttgart erfüllen.

 

Da die Frage der Neutralität von Amtsträgern und Gebietskörperschaften auch bei zukünftigen Volksabstimmungen von zentraler Bedeutung sein wird, hält die Gruppe der LINKEN in der Regionalversammlung Stuttgart eine juristische Klärung für unumgänglich und hat aus diesem Grund am heutigen Tag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Ziel der juristischen Klärung ist es, bei zukünftigen Volksentscheiden faire Verfahren der Meinungsbildung zu gewährleisten.

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