DIE LINKE fordert regionales Wahlrecht für alle!
Die Fraktion DIE LINKE in der Regionalversammlung Stuttgart fordert, unterstützt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine grundlegende Reform des Regionalwahlrechts, um mehr Menschen die Mitwirkung an der politischen Gestaltung der Region zu eröffnen.
Pressemitteilung: DIE LINKE fordert regionales Wahlrecht für alle
Die Fraktion DIE LINKE in der Regionalversammlung Stuttgart fordert, unterstützt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine grundlegende Reform des Regionalwahlrechts, um mehr Menschen die Mitwirkung an der politischen Gestaltung der Region zu eröffnen. Kernforderung des Antrags ist die Einführung eines Wahlrechts für EU-Staatsangehörige. Gefordert wird darüber hinaus ein regionales Ausländerwahlrecht für alle Menschen, die dauerhaft ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Region Stuttgart haben.
In ihrem zweigeteilten interfraktionellen Antrag fordern die Regionalfraktionen von LINKEN und GRÜNEN den Landtag auf, das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart (GVRS) entsprechend der Gemeindeordnung Baden-Württembergs für Kommunalwahlen anzupassen.
EU-Bürger_innen, die in der Region leben, haben zwar das kommunale, nicht aber das regionale Wahlrecht. Da sich das regionale Wahlrecht allerdings größtenteils aus dem kommunalen Wahlrecht speist, vermischt mit einigen anderen Wahlrechtsformen, ist aus Sicht der Antragsteller der Ausschluss von EU-Bürgern von der Regionalwahl rechtlich nicht haltbar.
Vor 25 Jahren wurde die Unionsbürgerschaft im Vertrag von Maastricht begründet, aus der sich das Wahlrecht bei Kommunalwahlen begründet. Betroffen sind momentan über 200.000 EU-Bürger_innen in der Region Stuttgart.
„Viele von ihnen“, so Fraktionsvorsitzender der LINKEN Christoph Ozasek, „leben und arbeiten seit Jahrzehnten in der Region Stuttgart, engagieren sich gesellschaftlich und bezahlen wie andere ihre Steuern. Trotzdem dürfen sie ihr Lebensumfeld politisch nicht mit gestalten. Diese Diskriminierung muss beseitigt werden. Das exklusive Wahlrecht macht hunderttausende Bürgerinnen und Bürger zu Menschen zweiter Klasse. Das widerspricht dem Gedanken eines gemeinsamen europäischen Bewusstseins. Es stellt sich sogar die Frage, ob das geltende Wahlrecht mit europäischem Recht im Widerspruch steht. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird schließlich erheblich verletzt. Die Europäische Union muss den Zerfallserscheinungen durch den Brexit und ähnlichen Bestrebungen in anderen Ländern begegnen, indem sie sich durch mehr Demokratie und mehr demokratische Teilhabe im Inneren stärkt. Die Region Stuttgart kann dazu einen Beitrag leisten."
Die politische Teilhabe an Wahlen und Abstimmungen ist ein Kernelement jeder demokratischen Verfassung. Daher fordern LINKE, PIRATEN und GRÜNE den Gesetzgeber im zweiten Punkt des Antrags dazu auf, auch ein regionales Wahlrecht für alle Menschen zu schaffen, die dauerhaft ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Region Stuttgart haben. „Was in 15 von 28 Mitgliedsstaaten der EU möglich ist, muss auch in der Region Stuttgart Wirklichkeit werden: Ein kommunales Ausländerwahlrecht. Eine global vernetzte Wirtschafts- und Wissenschaftsregion, in der Menschen aus aller Welt eine Heimat finden, muss sich demokratisch öffnen, und darf nicht länger in den engen gedanklichen Grenzen der Staatsangehörigkeit verharren."
In europäischen Staaten wie Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und den Niederlanden wurde schon vor 1994 das aktive und passive Kommunalwahlrecht auf alle dort lebenden Ausländer ausgedehnt. Seit 2004 bzw. 2005 folgten auch Belgien und Luxemburg. Auch in Großbritannien, Spanien und Portugal besitzen EU-Bürger und weite Personengruppen auf Gegenseitigkeitsprinzip oder mit gemeinsamer Geschichte, Sprache und Kultur das aktive und teilweise auch das passive kommunale und regionale Wahlrecht.
Die Regionalversammlung regelt in den Bereichen Planung, Infrastruktur und vor allem beim ÖPNV als Aufgabenträger der regionalen Lebensader S-Bahn Aspekte des öffentlichen Lebens, die die Lebensrealität aller Einwohner der Region mit und ohne deutschen Pass sehr stark berühren. Kommunal- und regionalpolitische Ausgrenzung durch Geburt und Herkunft dagegen schafft das Gefühl, als Mitbürger_in unerwünscht zu sein.
„Das Recht zu wählen stärkt nicht nur das Interesse an politischer Teilhabe auf kommunaler und regionaler Ebene“ betont Ozasek, "sondern auch die Identifikation mit der Region und die Legitimation der gewählten Mitglieder der Regionalversammlung. Wir freuen uns sehr darüber, dass sich auch die Regionalfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unserem Antrag angeschlossen hat.“

