Betreff: StZ vom 14.05. „Die Bahn darf Ihren Fahrkartenbonus vorerst behalten“

Wolfgang HoepfnerPressemeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.a. Artikel wird bezüglich meiner angeblichen Befangenheit beim Thema „Schienenaussenstrecken“ (SAS) der Eindruck erweckt, ich hätte lediglich gegen die fehlende Vorabinformation protestiert. Dies ist so nicht richtig...

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.a. Artikel wird bezüglich meiner angeblichen Befangenheit beim Thema „Schienenaussenstrecken“ (SAS) der Eindruck erweckt, ich hätte lediglich gegen die fehlende Vorabinformation protestiert. Dies ist so nicht richtig.Mein Protest richtete sich dagegen, dass durch eine unzulässige Verquickung zweier nicht in kausalem Zusammenhang stehender Themen in der Verwaltungsvorlage eine Befangenheit konstruiert wurde. Es stand bisher außer Frage, dass ich beim Thema Schienenaussenstrecken nicht befangen bin, da durch dieses Thema bzw. den zugrunde liegenden Vertrag Interessen meines Arbeitgebers SSB AG nicht berührt sind. Dies hat auch der Verkehrsausschuß einschließlich des Vorsitzenden, Herrn MdL Bopp, bis zur Sitzung am 12.05. so gesehen.


In der Verwaltungsvorlage wurde allerdings das Thema Schienenaussenstrecken mit dem Thema der evtl. Kündigung des „Einnahmezuscheidungsvertrags“ (EZV) gekoppelt. Es ist für mich unzweifelhaft, dass ich bei Beratungen und Abstimmungen über den EZV befangen bin. Die Verknüpfung der beiden Themen ist aber unzulässig, denn sie haben keine rechtliche Koppelung.
Die Gruppe der LINKEN im Regionalparlament behält sich jedenfalls eine rechtliche Prüfung sowie ggfs. rechtliche Schritte bezüglich dieses Vorgehens der Verwaltung ausdrücklich vor, um zu verhindern, dass zukünftig willkürlich oder fahrlässig Befangenheit konstruiert wird.


Ich bitte Sie, Ihre Berichterstattung entsprechend richtig zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen


Gez. Wolfgang Hoepfner