Antrag: „Sozialticket“

Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Sozialtickets im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) zu erarbeiten und dieses noch vor den Tarifverhandlungen im VVS für das Jahr 2012 im Verkehrsausschuss der Region öffentlich zu präsentieren. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der Verkehrsträger darzustellen.


Ergebnis:


Antrag abgelehnt im Verkehrsausschuss am 17.11.2010.




Antrag Haushaltsberatungen 2011


Beschlussantrag:

Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Sozialtickets im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) zu erarbeiten und dieses noch vor den Tarifverhandlungen im VVS für das Jahr 2012 im Verkehrsausschuss der Region öffentlich zu präsentieren. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der Verkehrsträger darzustellen.


Folgende Rahmenbedingungen sind der Konzeption zu Grunde zu legen:


Bedarfsgruppe:

Als Bedürftig sind in der Konzeption zu berücksichtigen: Wohngeldempfänger, Leistungsbezieher und Aufstocker nach SGB II, SGB XII, sowie dem AsylbLG. Möglichkeiten der Einbeziehung von Schwellenhaushalten sind zu berücksichtigen.


Reichweite des Tickets/Ticketmodell:
Es werden keine Begrenzung in Bezug auf die Tarifzonen oder etwaige Sperrzeiten zu Grunde gelegt.


Höhe des Ticketpreises/Ticketbezug:

Der Ticketpreis ist auf die anteiligen Kosten für Verkehrsleistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II zu begrenzen. Der Bezug des Tickets soll mögliche bürokratische Hürden für den Bedarfskreis auf ein Minimum reduzieren.

Mögliche Kosten für die Konzeption sind durch die Verwaltung zu beziffern und in den Haushalt einzustellen.


Begründung:


Teilhabe an der Gesellschaft setzt voraus, dass räumliche Distanzen von jedem Menschen überwunden werden können. Durch die Tarifstruktur im VVS ist es für viele Menschen aus finanzieller Sicht nicht möglich eine Wertmarke zu lösen. Dies bedeutet alltägliche Exklusion und das Unvermögen, kulturelle, demokratische und soziale Bedürfnisse zu befriedigen. Räumliche Isolation mit dem Ende der fußläufigen Erreichbarkeit ist die Folge. Einer arbeitslosen Frau, die ausserhalb Stuttgarts wohnt, ist es quasi unmöglich z.B. als Gast an öffentlichen Sitzungen der Regionalversammlung oder des Landtages, oder an einer Demonstration ausserhalb des Wohnortes teilzunehmen und damit das Recht auf demokratische Kontrolle und Versammlungsfreiheit auszuüben. Genauso wenig können Naherholungsangebote in Anspruch genommen werden, oder entfernt wohnhafte Bekannte oder Familienangehörige besucht werden.


Die bestehenden Angebote in einzelnen Kommunen - wie beispielsweise die Bonuscard in Stuttgart - müssen nach Auffassung der LINKEN in einem regionalen Sozialticket gebündelt werden, damit Teilhabe für diejenigen ermöglicht wird, die bislang keinen Zugang zum Angebot des VVS haben. Wir sind zudem der Auffassung, dass ein Sozialticket die Auslastung der Verkehrsträger verbessern und letztendlich zu einem größeren Kundenstamm im VVS führen wärde. Durch das neue Ticket wäre ein großer Schritt zur Überwindung von sozialer und räumlicher Isolation getan.


Der Kreistag Esslingen hat hierzu bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst.