Barrierefreiheit in der S-Bahn

Antrag zur Haushaltsberatung 2015 an den Verkehrsausschuss

 

Ergebnis:

 

Alternativer Vorschlag der Verwaltung am 19.11.2014 im Verkehrsausschuss:
Die Geschäftsstelle erarbeitet in Abstimmung mit DB Station & Service einen Vorschlag für den schrittweise weiteren barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen in der Region Stuttgart aus und bringt diesen zur Beschlussfassung ein.

 


Antrag zur Haushaltsberatung 2015

Barrierefreiheit in der S-Bahn

Nach wie vor bestehen große Defizite bei der Barrierefreiheit im Bereich von S-Bahn und Regionalbahn für mobilitätseingeschränkte Menschen in der Region. Dies betrifft sowohl den Bahnsteig selbst als auch das Bahnhofsumfeld. Bei den Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen ist der VVS nach Auskunft von Behindertenverbänden Schlusslicht in Deutschland. Eine Vernetzung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit – insbesondere bei Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen – zwischen den einzelnen Aufgabenträgern findet nicht statt.

Der VRS als Aufgabenträger für die S-Bahn hat bisher – im Unterschied zu anderen Verbünden – auf eigene Maßnahmen bzw. auf die Definition von Qualitätsstandards verzichtet. Somit ist es allein Sache der Auftragsunternehmen, Barrierefreiheit umzusetzen. Dabei orientiert sich die DB AG für die S-Bahn allein an der veralteten DIN 18024-1-Norm von 1998. Über diese Norm hinausgehende zusätzliche Maßnahmen werden nur umgesetzt, wenn sie der DB AG extra vergütet werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit nur im Zuge anstehender allgemeiner Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, was zur Folge hat, dass selbst die Anforderungen der DIN 18024-1 nach 16 (!) Jahren immer noch nicht an allen Bahnhöfen und Haltepunkten vollständig verwirklicht wurden – darunter wichtige Knotenpunkte wie z.B. Backnang oder Plochingen.

Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung der für November erwarteten DIN 18040-3 ebenfalls tendenziell Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, sofern die Region nicht initiativ wird.
 

DIE LINKE beantragt daher:

1. Die Verwaltung wird beauftragt

 a)    bei vergleichbaren Verkehrsverbünden zu erfragen, ob und falls ja in welchem Umfang diese Verbünde Qualitätsstandards zur Barrierefreiheit beschlossen haben, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

b)    bei Verbünden, die zusätzliche Qualitätsstandards beschlossen haben, zu erfragen, in welchem Umfang diese Standards zu finanziellen Mehrbelastungen führen.

 c)    die voraussichtlich zusätzlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV, die durch die zu erwartende DIN 18040-3 notwendig werden, darzustellen.

 d)    darzustellen, inwieweit die vom "Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V." (BKB) im "Lastenheft Barrierefreiheit Regionalverkehr" dargestellten Anforderungen innerhalb des VVS erfüllt werden.

2. Die Ergebnisse der Erhebungen bzw. Darstellungen sind dem Verkehrsausschuss in angemessenem Zeitrahmen – ggfs. in einer Sondersitzung – vorzustellen.

3. Eventuell anfallende besondere finanzielle Belastungen – insbesondere durch zusätzlichen Personalbedarf – durch die Erhebung und Darstellung sind im Haushaltsplan darzustellen und zu veranschlagen.