Vereinbarung mit dem Land über Regionalisierungsmittel

Rede von Wolfgang Hoepfner in der Regionalversammlung Stuttgart am 27.09.2017

Regionalversammlung Stuttgart, 27.09.2017

Wolfgang Hoepfner:

Rede zu TOP 3, Regionalversammlung vom 27.09.2017
„Vereinbarung mit dem Land über Regionalisierungsmittel“


Sehr geehrter Herr Bopp,
werte Frau Dr. Schelling,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

"der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach", sagt das Sprichwort und es beschreibt den Grund, warum trotz zahlreicher Vorbehalte DIE LINKE für den Beschlußvorschlag stimmen wird.

Diese Vereinbarung sichert - wenn überhaupt - lediglich den "Status quo". Nur der bereits bestehende Verkehr sowie bereits beschlossene bzw. in Umsetzung begriffene Maßnahmen sind Grundlage der Vereinbarung. Angesichts der aktuellen Herausforderungen an den ÖPNV in Zeiten von Abgasbetrug und steigenden Emissionswerten des motorisierten Individualverkehrs, der daraus resultierenden Gesundheitsgefahren und drohenden Fahrverboten ist das eigentlich viel zu wenig.

Die steigenden Kosten zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur sind nicht berücksichtigt und auch die bis 2022 gesetzlich vorgeschriebene Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV rückt mangels Finanzierung in noch weitere Ferne. Die im Vertragsentwurf vorgesehene Dynamisierung ist nicht viel mehr als ein Inflationsausgleich - wobei das allerdings auch schon eine Verbesserung gegenüber früheren Finanzierungszusagen darstellt.

Leider passt dazu auch, daß die Fortschreibung des in wichtigen Teilen völlig untauglichen und chronisch unterfinanzierten Landes-GVFG über 2019 hinaus immer noch völlig unklar ist.

Wenn aber der VRS den regionalen Nahverkehr weiterentwickeln und ausbauen möchte, wird ihm mit dieser Vereinbarung die Rolle des Bittstellers zugewiesen, wenn es um zusätzliche Landesmittel geht. Über eine Art Sprechklausel - "Aufnahme von Verhandlungen" - hinaus verpflichtet sich das Land zu gar nichts.
Das ist auch nicht gerade ein Ausweis von zukunftsorientierter Nahverkehrspolitik einer grün geführten Landesregierung.

Wer jetzt aber meint, daß dann wenigstens der "Status quo" ausreichend gesichert ist, könnte noch eine böse Überraschung erleben.

Denn über dieser Finanzierungsvereinbarung schwebt dann immer noch das Damoklesschwert des Haushaltsvorbehalts. Wenn also das Land für seine eigenen Verkehre nicht genügend Mittel hat, kann es sich an den Regionalisierungsmitteln schadlos halten, die es an andere Aufgabenträger weiterleitet. Unterm Strich trägt dann der VRS mit den von ihm ausgeführten Verkehren das Haushaltsrisiko des Landes.

Dies hat auch damit zu tun, daß Baden-Württemberg im Konzert der Länder eine unrühmliche Ausnahme ist. Ist doch der ÖPNV  in Baden-Württemberg im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern immer noch eine "freiwillige" Aufgabe der Daseinsvorsorge. Und natürlich ist es bei einer freiwilligen Aufgabe im Gegensatz zu einer Pflichtaufgabe sehr viel einfacher, Mittel zu reduzieren bzw. ganz zu streichen und die Qualität der Aufgabenerfüllung somit zur Haushaltsvariablen zu machen.
Auch das ist kein Ruhmesblatt einer grün geführten Landesregierung.

Es bleibt nur Hoffnung auf Einsicht der Landesregierung, daß die Finanzierung eines attraktiven, modernen ÖPNV im Land nicht Gegenstand von kurzfristigen Nützlichkeitserwägungen des Finanzministeriums sein kann, wenn z. B. weitere Milliarden in den schwarzen Löchern rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof versenkt werden.

Somit hat die Region wirklich nur einen ziemlich mageren Spatz in der Hand.