Antrag: Schienengebundener ÖPNV - Neuer Bewertungsrahmen erfordert neue Betrachtung

Antrag an den Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart, eingebracht am 15.7.2022.


Ergebnis: Der Antrag wurde am 22.09.2022 offiziell im Verkehrsausschuss eingebracht, ein ausführlicher Bericht wurde zugesichert. Dieser erfolgte im Verkehrsausschuss am 18.01.2023. Hier die Verwaltungsvorlage.



Der Verkehrsausschuss möge beschließen:

  1. Die Verwaltung prüft anhand der neuen Standardisierten Bewertung Version 2016+ des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), welche bisher nicht förderungswürdigen Schienenprojekte in der Region durch diesen neuen Bewertungsrahmen die „Förderschwelle“ des Faktors 1,0 überschreiten könnten.
  2. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Überprüfung im Verkehrsausschuss vor und macht Vorschläge zur weiteren Behandlung.
     

Begründung:

Durch die neuen Bewertungsmaßstäbe für Verkehrswegeinvestitionen werden Umweltschutz, Daseinsvorsorge, verkehrsverlagernde und klimaschonende Faktoren bei der Förderung des Neubaus und der Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken sowie des Nahverkehrs deutlich stärker gewichtet. Ab 2025 steigen die GVFG-Mittel von heute einer Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro an und werden ab 2026 mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. Die Mittel des GVFG dürfen unter anderem verwendet werden für den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen für Stadt- und U-Bahnen sowie für Eisenbahnen.

Dadurch dürften mehr Strecken bzw. Projekte als bisher förderungswürdig werden und den Faktor 1,0 überschreiten. Dies kann insbesondere auf Planungen zutreffen, die bisher im Bereich eines Kosten-Nutzen-Faktors ab ca. 0,7 lagen. Dies macht eine neue Betrachtung verschiedenster Projekte zwingend notwendig.