Rücklage zu Stuttgart 21 auflösen

In der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“ entfällt ab dem Haushaltsjahr 2014 der Zweckbindungsvermerk „Stuttgart 21“.

Die freiwerdenden Mittel werden für die geplanten Vorfinanzierungen in Höhe von 6,4 Mio. € eingesetzt. Mit den verbleibenden freiwerdenden Mitteln wird die geplante Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von S-Bahn-Vorhaben reduziert.

Eventuell weiterhin notwendige Mittel zur Finanzierung von Stuttgart 21 sind aus dem allgemeinen Haushalt zu erwirtschaften.


Ergebnis:


Ablehnung im Verkehrsausschuss am 13.11.2013.





Antrag Haushaltsberatungen 2014: Rücklage zu Stuttgart 21 auflösen


In der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“ entfällt ab dem Haushaltsjahr 2014 der Zweckbindungsvermerk „Stuttgart 21“.

Die freiwerdenden Mittel werden für die geplanten Vorfinanzierungen in Höhe von 6,4 Mio. € eingesetzt. Mit den verbleibenden freiwerdenden Mitteln wird die geplante Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von S-Bahn-Vorhaben reduziert.

Eventuell weiterhin notwendige Mittel zur Finanzierung von Stuttgart 21 sind aus dem allgemeinen Haushalt zu erwirtschaften.

 

Begründung:

Angesichts des nach vor bestehenden strukturellen Defizits des VRS-Haushaltes ist es unvernünftig, zum einen feste Rücklagen mit nach wie vor schwacher Verzinsung vorzuhalten, während auf der anderen Seite Kredite zur Aufgabenfinanzierung aufgenommen werden müssen. Dies führt zu Zinsverlusten, die das Haushaltsdefizit erhöhen.

 

Da keinerlei Notwendigkeit besteht, die geplante weitere Beteiligung an Stuttgart 21 anders als sonstige investive Ausgaben zu behandeln, die ebenfalls aus den Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres erwirtschaftet werden müssen.