Projekt-Beteiligung an Stuttgart 21 aufheben

Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung. Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichtigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.



Ergebnis:


Abgelehnt im Verkehrsausschuss am 14.11.2012.


 



Antrag zur Haushaltsberatung 2013


Beschlussantrag

 

Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung.

Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichtigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.

 

Begründung

 

Die Finanzierung von Stuttgart 21 verstößt gegen die strikte Aufgabentrennung des Art. 104a Grundgesetz (GG). Dieser Verfassungsverstoß kann auch nicht durch entgegenstehende Praxis bei anderen Projekten „geheilt“ werden. Seit der Grundgesetzänderung von 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Unter den Begriff “Land” fallen danach auch die Kommunen, also hier die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Im Übrigen wird auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Hans Meyer vom 03.11.2010 verwiesen.

Die aktuelle Entwicklung um Stuttgart 21 zeigt, dass gravierende Mängel nicht innerhalb des genehmigten Kostenrahmens inklusive Risikopuffer von 4,5 Mrd. Euro ausgeräumt werden können. Und das gilt trotz gravierender Kostenrisiken in den weiteren Projektphasen. Weder die Optimierung der schlechten Planung der DB von Trassen und Fernbahnhof auf den Fildern ist finanziert, noch gilt dies für die aus den Faktengesprächen resultierenden Reparaturmaßnahmen in Höhe von knapp 80 Mio. Euro. Ganz aktuell zeigt die nicht genehmigungsfähige Brandschutzkonzeption (Gutachten der Firma Gruner), dass ohne Investitionen in Millionenhöhe die Genehmigungsfähigkeit nicht gewährleistet wäre und der Tiefbahnhof beim momentanen Planungsstand im Ernstfall zu einer Todeszone werden würde. Dass die DB noch nicht einmal einen Brandschutzreferenten vorweisen kann verwundert da ernsthaft niemanden mehr.

Zudem ist der Umbau des Gleisvorfelds nicht mehr nur ein bloßes Ärgernis, sondern mittlerweile eine ernstzunehmende Gefahr für Leib und Leben der Bahnkunden, wie die mehrfachen IC-Entgleisungen mit zahlreichen Verletzten seit Beginn der Umbauarbeiten und die daraus resultierenden Trassen-Sperrungen verdeutlichen.

Der Verband Region Stuttgart kann mit Bezug auf den Grundgesetzartikel 104 seine Beteiligung umgehend widerrufen. Angesichts der Ereignisse muss jetzt die Notbremse gezogen werden.