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Zweckgebundene S21-Rücklage auflösen

Antrag zur Haushaltsberatung 2014 an den Verkehrsausschuss


Ergebnis:


Ablehnung im Verkehrsausschuss am 19.11.2014.




Antrag zur Haushaltsberatung 2014

Zweckgebundene S21-Rücklage auflösen

Beschlussantrag:


1. Die zweckgebundene Rücklage „Stuttgart 21“ wird aufgelöst.

2. Die freiwerdenden Mittel werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt

3. Die Kreditaufnahme ist entsprechend der zugeführten Mittel zu reduzieren.

4. Eventuell weiterhin notwendige Mittel für „Stuttgart 21“ werden aus dem allgemeinen Haushalt erwirtschaftet.


Begründung:

Außer einer gewissen "Pro-S21"-Symbolik gibt es keinen sachlichen Grund, eine zweckgebundene Rücklage vorzuhalten, wenn der Haushalt insgesamt nur durch neue Kreditaufnahmen ausgeglichen werden kann. Angesichts der Zinsdifferenz führt das Festhalten an der zweckgebundenen Rücklage und die dadurch erhöhte Neuverschuldung zu beträchtlichen finanziellen Verlusten für die Region.

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