Vereinfachung der Fahrpreisermittlung bei Alternativwegen

Der Verkehrsausschuss beschließt: Stehen für einen Weg innerhalb des VVS-Tarifzonensystems mehrere Linienverbindungen mit unterschiedlicher Zonenanzahl zur Verfügung, ist für die Preisermittlung grundsätzlich der preislich günstigste Weg maßgeblich.

Der Verkehrsausschuss beschließt:

 

Stehen für einen Weg innerhalb des VVS-Tarifzonensystems mehrere Linienverbindungen mit unterschiedlicher Zonenanzahl zur Verfügung, ist für die Preisermittlung grundsätzlich der preislich günstigste Weg maßgeblich.

Dies gilt insbesondere dann, wenn

 

1. der Weg mit mehr Tarifzonen zeitlich schneller ist oder

 

2. der Weg mit mehr Tarifzonen notwendig ist, weil der kürzere Weg zum Zeitpunkt des Fahrtantritts nicht bedient wird, oder

 

3. für den Fahrgast bei Lösen des Fahrscheines nicht zweifelsfrei erkennbar ist, ob 1. oder 2. zutrifft.

 

Die Vertreter der Region in Aufsichtsrat und Tarifausschuss des VVS werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Änderung der Tarifbestimmungen einzusetzen.

 

Begründung:

 

Die Tarifklausur des Verkehrsausschusses vom 06.02. hat zahlreiche Defizite des VVS-Tarifzonensystems aufgedeckt. Dazu gehören u.a. auch die Probleme der Fahrpreisermittlung bei den neuen S-Bahn-Verbindungen S 60 sowie der Verlängerung der S 4 je nach Richtung, Uhrzeit und/oder Fahrplanangebot. Diese Probleme gibt es aber auch bei anderen Relationen bereits seit Gründung des VVS. Als weiteres Beispiel für Nr. 1 sei hier die Verbindung von Esslingen Bf Richtung Messe/Flughafen in Nebenverkehrszeiten der Linie 122 als Direktverbindung über 3 Zonen (3,50 €) oder aber mit S-Bahn über Stuttgart Hbf (4,60 €) erwähnt. Diese Alternativ-Verbindung kann mit Beginn des Nachtverkehrs der S-Bahn auch als Beispiel für Nr. 2 gelten.

Fall Nr. 3 ist insbesondere für ortsfremde Kunden und Gelegenheitsfahrer notwendig, da es an vielen Haltestellen für diesen Personenkreis überhaupt nicht nachvollziehbar ist, welche Alternativverbindung in welcher Bedienungsqualität zur Verfügung steht.

In nahezu allen anderen Großstadtverbünden gibt es diese unterschiedliche preisliche Behandlung von Alternativverbindungen zumindest in den Fällen Nr. 1 oder 2. nicht.

Durch diese fahrgastfreundliche Regelung entstehende Einnahmeausfälle dürften sich auch unter Berücksichtigung bestimmter Umgehungstatbestände in engen, verkraftbaren Grenzen halten.

 

Da die Beratungen über Fahrpreise und Tarifstruktur in den VVS-Gremien in der Regel bereits im März beginnen, ist eine möglichst frühzeitige Beschlussfassung der Region ebenfalls in der Märzsitzung des VA zur rechtzeitigen Positionierung dringend erforderlich.