Überprüfung der S-Bahn-Sicherheit bei Fahrerausfall
Antrag zur Aufklärung der "Geisterfahrt" einer S-Bahn Elsenztal am 18.09.2015 und relevante Fragen zur Sicherheitslage bei den S-Bahnen innerhalb der Region Stuttgart.
Ergebnis:
Unbegründete Ablehnung im Verkehrsausschuss (Zugeständnis zur Berichterstattung nach Protest im Ältestenrat).
Antrag: Überprüfung der S-Bahn-Sicherheit bei Fahrerausfall
Die Rhein-Neckar-Zeitung vom 18.09.2015 berichtete nach dem Zusammenbruch eines S- Bahn-Fahrers von der „Geisterfahrt“ einer S-Bahn über 10 Kilometer im Elsenztal ab Sinsheim. Dabei offenbarten sich laut Presseberichten beträchtliche Sicherheitslücken.
So leiten die Notbremsen in Zügen der Baureihe 425 anscheinend lediglich ein Signal in die Fahrerkabine weiter, bringen den Zug aber nicht zum Stehen, was von der Deutschen Bahn als Stand der aktuellen Technik bestätigt wurde. Darüber hinaus schlug die zweite Sicherheitsvorkehrung, die sogenannte „Totmannschaltung“, bei der der Lokführer durch wiederholte Aktivierung eines Bedienfeldes anzeigt, dass er reaktionsfähig ist, ebenfalls nicht an. Die Blindfahrt durch mehrere Bahnhöfe wurde nur gestoppt, weil der Fahrer das Bewusstsein zurückerlangte und den Zug anhalten konnte.
Bei der Überprüfung des betreffenden Zuges konnten bislang wohl keine technischen Mängel festgestellt werden.
Die Fraktion DIE LINKE ist besorgt über die Sicherheit der S-Bahnen und fordert daher die DB Regio auf, im Ausschuss für Verkehr über den Vorfall in Sinsheim zu berichten. Folgende Fragen müssen dabei beantwortet werden:
1. Warum hat die sogenannte „Totmannschaltung“ nicht funktioniert?
2. Sind die Notbremsen der S-Bahnen in Stuttgart voll funktionsfähig, oder geben auch sie nur ein Signal an den Fahrer weiter?
3. Welche Möglichkeiten hat die Leitstelle, um bei solch unvorhersehbaren Ereignissen einzugreifen und den Zug notfalls zu stoppen?
4. Welche technischen Maßnahmen verhindern ähnliche Vorfälle in der Region Stuttgart?

