Stadtregion durch qualitätsvolle Dichte flächenschonend gestalten
Antrag für Haushaltsberatungen 2017 vom 21.10.2016
Ergebnis:
Abgelehnt im Planungsausschuss am 9.11.2016 bei 7 Gegenstimmen (LINKE + SPD) und einer Enthaltung (Grüne).
Stadtregion durch qualitätsvolle Dichte flächenschonend gestalten
Die Fraktion DIE LINKE beantragt:
Die Ziele der Freiraumsicherung/Bruttowohndichte (2.4.0.8 (Z)) im Textteil des Regionalplans werden wie folgt angehoben:
• Oberzentrum + Schwerpunkte des Wohnungsbaus = 130 Einwohner/ha
• Mittelzentren = 110 Einwohner/ha
• Unterzentren = 90 Einwohner/ha
• sonstige Gemeinden mit verstärkter Siedlungstätigkeit = 80 Einwohner/ha
• Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung im Verdichtungsraum und der Randzone um den Verdichtungsraum = 75 Einwohner/ha
• übrige Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung = 70 Einwohner/Hektar
Die Geschäftsstelle bereitet eine Teilplanänderung vor und erarbeitet hierzu eine Beschlussvorlage für die Regionalversammlung.
Begründung:
Zu den Haushaltsberatungen 2015 initiierten mehrere Fraktionen mit Verweis auf deutlich korrigierte Prognosen zur Bevölkerungsvorausrechnung eine politische Debatte um die Wohnraumversorgung für 132.700 zugewanderte Menschen bis zum Jahr 2030 in der Region Stuttgart. Die Planungsverwaltung erarbeitete in den darauffolgenden Monaten mehrere wichtige Vorlagen zur Versachlichung der Diskussion und lud namhafte Expert_innen und kommunale Entscheider_innen zu Fachforen wie dem „Wohnbaugipfel“ ein.
Trotz unterschiedlicher politischer Schlussfolgerungen über die Fraktionsgrenzen hinweg ist deutlich geworden, dass die Region mit den planerisch gesicherten Bau- und Potentialflächen, insbesondere den regionalen Wohnbauschwerpunkten, und der fokussierten Siedlungsentwicklung an den zentralen Entwicklungsachsen gesamthaft für die Entwicklung gerüstet ist. Gleichzeitig aber hat die Region aufgrund unzureichender Kompetenzen nur begrenzten Einfluss zur Behebung wesentlicher Begleitprobleme und Hindernisse vor Ort in den Kommunen.
Deutlich geworden ist in der Debatte allerdings auch, dass qualitätsvolle Siedlungsdichte mit hohen städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Qualitäten kein Widerspruch zu hoher Lebensqualität darstellt. So können Bauproduktionskosten, Infrastrukturkosten und damit auch Mietpreise gesenkt werden.
Höhere Dichte ist eine zielführende Antwort auf die anhaltende und unwiederbringliche Versiegelung hochwertigster Böden, und eine wesentliche Voraussetzung für die Tragfähigkeit einer ÖPNV/SPNV-Anbindung. In Verbindung mit funktionaler Mischung können so zukunftsfähige Wohnplätze entstehen. Bereits durch geringfügige Anpassungen in der Typologie, z.B. Kettenhäuser statt freistehender Einfamilienhäuser, können selbst Eigenentwicklergemeinden deutlich erhöhte Wohndichten in Wohngebieten erreichen, die sich trotzdem in die ortstypische Bebauung einfügen.
Im Regelfall übererfüllen die Kommunen die Vorgaben des Regionalplans bereits heute (vgl. Sitzungsvorlage 127/2016). Bei der prognostizierten Bevölkerungsvorausrechnung (132.700 zugewanderte Menschen bis zum Jahr 2030) wird bei 60 Einwohnern pro Hektar eine Fläche von 3.566 ha benötigt, bei 90 Einwohnern pro Hektar jedoch nur eine besiedelte Fläche von 2.378 ha. Die Differenz entspricht der Fläche einer Mittelstadt wie Waiblingen. Dies zeigt, wie flächenintensiv die Bereitstellung des benötigten Wohnraums, und damit auch die verbundenen ökologischen Kosten werden können.
Die im Regionalplan vorgegebenen Bruttowohndichtewerte sollten, auch im Zuge der Verabschiedung des IBA-Memorandums, das sich dem „präventiven Strukturwandel“ in unserer polyzentrischen Region widmet, weiterentwickelt werden. Denn die Vorgaben zur Siedlungsdichte von heute definieren, wie Menschen in Zukunft unter veränderten Rahmenbedingungen wie dem demographischen Wandel, der Verschärfung des Klimawandels und zunehmend begrenzter Ressourcen in unserer Region leben werden, und ob sie von den Vorteilen urbaner Siedlungsqualitäten in einer Stadtregion profitieren können.
Eine Anhebung der Bruttowohndichtewerte würde nicht nur die gefährdeten Ziele der Bundesregierung zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf 30 ha/Tag (heute: 69 ha/Tag) bis 2020 im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen, die Entscheidung wäre auch ein Bekenntnis zum langfristigen Ziel eines Netto-Null-Flächenwachstums im Koalitionsvertrag der Landesregierung.

