Rede zur Hochwassergefahrenkartierung in der Region

Christoph OzasekRede

Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, Hochwasser unterscheidet nicht zwischen Außen- und Innenbereich. Diese physikalische Wahrheit ist nun auch beim Gesetzgeber angekommen. Immerhin ein Fortschritt. Die Schäden am Klimasystem verstärken die Risiken für den Siedlungsbereich. Starkwetterereignisse nehmen zu, und in Verbindung mit dem Umstand dass heute 47 % aller Gewässerabschnitte in der Region stark oder sehr stark verändert wurden - also das natürlich mäandernde Gewässer nicht mehr existiert - und natürliche Talsohlen und Überschwemmungsgebiete bebaut wurden gibt es dringenden Handlungsbedarf. Deshalb haben wir LINKEN zu den Haushaltsberatungen beantragt, die Gefahrenkartierung aufzurufen und die Plansätze im Regionalplan zu prüfen.

Herr Vorsitzender,

werte Kolleginnen und Kollegen,

Hochwasser unterscheidet nicht zwischen Außen- und Innenbereich. Diese physikalische Wahrheit ist nun auch beim Gesetzgeber angekommen. Immerhin ein Fortschritt.

Die Schäden am Klimasystem verstärken die Risiken für den Siedlungsbereich. Starkwetterereignisse nehmen zu, und in Verbindung mit dem Umstand dass heute 47 % aller Gewässerabschnitte in der Region stark oder sehr stark verändert wurden - also das natürlich mäandernde Gewässer nicht mehr existiert - und natürliche Talsohlen und Überschwemmungsgebiete bebaut wurden gibt es dringenden Handlungsbedarf. Deshalb haben wir LINKEN zu den Haushaltsberatungen beantragt, die Gefahrenkartierung aufzurufen und die Plansätze im Regionalplan zu prüfen.

Plötzlich merkt die CDU, dass sie in Berlin mit dem neuen Wasserrecht einmal etwas sinnvolles auf den Weg gebracht hat und schlägt in der Region Alarm: Es drohe der Wachstumsstop für Gemeinden, die Überschwemmungsgebiete als Siedlungsbereich erschließen wollen. Und die Verwaltung deutet gleich reflexartig an, man könne ja am regionalen Grünzug etwas abzwacken und den betroffenen Gemeinden zuschlagen. Dieses Signal lehnen wir LINKEN entschieden ab. Die Wachstumsgrenze Grünzug muss halten. Der Raubbau am Boden muss gestoppt werden.

Ja, die Hochwassergefahrenkartierung greift in die Innenentwicklung ein. Das neue Wasserrecht unterbindet zurecht Ermessensspielräume zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Das ist auch richtig. Hochwassergefährdete Tallagen sind Risikogebiete. Ein Bebauungsmoratiorium ist richtig.

Fraglich ist allerdings, wie mit technischen Hochwasserschutzmaßnahmen umzugehen ist. Wenn Siedlungsgebiete gefährdet sind, muss es vielleicht der technische Schutz sein, auch wenn es zahlreiche bedenkliche Eingriffe in schutzwürdige Güter gibt. Aber wenn durch Hochwasserrückhaltebecken nur das Ziel verfolgt wird Siedlungsgebiete neu zu erschließen, dann ist der Zweck verfehlt und es sind neue Risikobereiche geschaffen. Denn kein technischer Hochwasserschutz deckt heute jeden Hochwasserfall ab.

Die Prüfung von Alternativen zur Wasserrückhaltung müssen deshalb der erste Schritt sein, wie im Plansatz 3.4.4. (G) festgelegt. Dadurch wird auch dem Natur- und Landschaftsschutz Rechnung getragen. Naturnahe Retentionsräume müssen Priorität haben, wie es heute schon im Plansatz 3.4.5. (G) festgelegt wurde. Retentionsräume müssen erhalten oder wiederhergestellt werden. Das ist auch eine Chance für den Naturschutz und die Biodiversität.

Vollständigen Schutz vor Hochwasser gibt es nur, wenn nicht in Risikolagen gebaut wird. Die bisherige Vorgabe zur Gefahrenminimierung ist nur eine Soll-Vorschrift, es fehlt an Verbindlichkeit. Die Plansätze sind daher nicht mehr ausreichend, und insb. Bereiche mit Extremhochwasserrisiko sollten regionalplanerisch geregelt werden.

Es ist richtig mit den Regionalverbänden zu sprechen, genauso mit dem Umweltministerium und den betroffenen Gemeinden. Falsch ist es, mit dem Zugriff auf den Außenbereich zu winken. Aus dem Grund lehnen wir den Beschlussvorschlag ab.