Kein höherer Fahrpreis bei nötigen Umwegverbindungen
Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Verkehrsausschuss
Ergebnis:
Antrag angenommen zusammen mit V.06, V.14, V.23 in einer Sondersitzung des VKA am 11.11.2015 mit Festlegung auf einzelne Maßnahmen erst nach dieser Sitzung.
Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Verkehrsausschuss
Stehen für einen Weg innerhalb des VVS-Tarifzonensystems mehrere Linienverbindungen mit unterschiedlicher Zonenanzahl zur Verfügung, ist für die Preisermittlung grundsätzlich der preislich günstigste Weg maßgeblich.
Dies gilt insbesondere dann, wenn
1. der Weg mit mehr Tarifzonen zeitlich schneller ist oder
2. der Weg mit mehr Tarifzonen notwendig ist, weil der kürzere Weg zum Zeitpunkt
des Fahrtantritts nicht bedient wird, oder
3. für den Fahrgast bei Lösen des Fahrscheines nicht zweifelsfrei erkennbar ist, ob 1.
oder 2. zutrifft.
Die Vertreter der Region in Aufsichtsrat und Tarifausschuss des VVS werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Änderung der Tarifbestimmungen einzusetzen. Die für eventuelle Einnahmeverluste anteilig notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung:
Noch immer gibt es erhebliche Unterschiede in der Bedienungshäufigkeit des regionalen Nahverkehrs. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten und am Wochenende werden Linien nach wie vor komplett eingestellt oder zumindest erheblich ausgedünnt. Dadurch entstehen insbesondere für ÖPNV-Nutzer in der Peripherie der Region weitere Benachteiligungen zum ohnehin schon erheblich schlechteren Grundangebot.
So weist der VVS beispielsweise für die Tangentialverbindung Schorndorf-Weissach i.T. in der Zeit von 16:20 – 18:33 Uhr (werktags) lediglich 2 Direktverbindungen (3,90€) aus,
aber 5 Umwegsverbindungen über Waiblingen (6,20€). Zum höheren Fahrpreis kommt noch eine Fahrzeitverlängerung von 17 – 31 Minuten hinzu.
Als weiteres Beispiel sei die Verbindung von Esslingen Bahnhof Richtung Messe/Flughafen erwähnt: hier fährt man in Nebenverkehrszeiten mit der Linie 122 als Direktverbindung über 3 Zonen (3,50 €), oder aber mit der S-Bahn über Stuttgart Hauptbahnhof (4,60 €). Diese Alternativverbindung kann mit Beginn des Nachtverkehrs der S-Bahn auch als Beispiel für Punkt Nr. 2 gelten.
Fall Nr. 3 ist insbesondere für ortsfremde Kunden und Gelegenheitsfahrer notwendig, da es an vielen Haltestellen für diesen Personenkreis überhaupt nicht nachvollziehbar ist, welche Alternativverbindung in welcher Bedienungsqualität zur Verfügung steht.
Mit derartigem Preisgebaren wird der ÖPNV im ländlichen Raum nicht als attraktive Option wahrgenommen.
In nahezu allen anderen Großstadtverbünden gibt es daher Regelungen, die zumindest in Teilbereichen eine derartige Umwegsverbindung ohne Preisaufschlag zulassen. Durch diese fahrgastfreundliche Regelung entstehende Einnahmeausfälle dürften sich auch unter Berücksichtigung bestimmter Umgehungstatbestände in engen, verkraftbaren Grenzen halten. Zur Mißbrauchsverhinderung kann diese Regelung gegebenenfalls auf bestimmte Bereiche beziehungsweise maximale Entfernungen begrenzt werden. Der Kurzstreckenfahrschein kann ebenfalls ausgenommen werden.
Da die Beratungen über Fahrpreise und Tarifstruktur in den VVS-Gremien in der Regel bereits im März beginnen, ist eine möglichst frühzeitige Beschlussfassung der Region ebenfalls in der Märzsitzung des Verkehrsausschusses zur rechtzeitigen Positionierung dringend erforderlich.
Für die Fraktion DIE LINKE
Christoph Ozasek Wolfgang Hoepfner
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied des Verkehrsausschusses)

