Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt
Die regionale Wirtschaftsförderung setzt sich im Rahmen der "Fachkräfteallianz Region Stuttgart" für die Umsetzung eines Projektes "Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt" ein.
Ergebnis:
Zustimmung im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 08.07.2016:
"Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH wird das Anliegen des Antrags in die nächste Sitzung des Steuerungskreises der Fachkräfteallianz Region Stuttgart einbringen und mit den Partnern das weitere Vorgehen besprechen und danach im Ausschuss berichten."
Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung
Der Wirtschaftsausschuss beschließt:
Die regionale Wirtschaftsförderung setzt sich im Rahmen der "Fachkräfteallianz Region Stuttgart" für die Umsetzung eines Projektes "Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt" ein. Ziele dieses Projektes sollen insbesondere sein:
1. Darstellung von allgemeinen Fördermöglichkeiten und Nachteilsausgleichen zur Einstellung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
2. Möglichkeiten der an den konkreten Bedürfnissen der Arbeitgeber orientierten Aus- und Weiterbildungsangebote für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen
3. Sammlung und Veröffentlichung der Ansprechpartner, die die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen unterstützen, wie z.B. Träger der beruflichen Reha, Integrationsämter, Integrationsfachdienste
4. "Good Practice"-Beispiele für die Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
Begründung:
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sind am Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen ist seit Jahren doppelt so hoch wie im Schnitt der Bevölkerung und 2014 entgegen dem Gesamttrend sogar noch gestiegen.
Dabei belegen alle bekannten Untersuchungen, dass schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sowohl überdurchschnittlich qualifiziert als auch leistungsorientierter sind.
Ein Großteil der strukturellen Benachteiligungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen resultiert deshalb aus Falsch-, Halb- oder Nichtwissen bei den potentiellen Arbeitgebern.
Dazu gehört in erster Linie der angeblich unüberwindbare Kündigungsschutz. In der Realität stimmt das Integrationsamt jedoch ca. 90% aller Kündigungen zu, wenn es im vorgeschalteten Integrationsverfahren keine einvernehmliche Lösung gibt.
Auch die Vielzahl an Nachteilsausgleichen für Arbeitgeber bis hin zum faktisch dauerhaften Lohnkostenausgleich ist viel zu wenig bekannt.
Dabei bedeutet "Behinderung" nicht automatisch Leistungseinschränkung für die arbeitsvertraglichen Pflichten. In vielen Fällen lassen sich schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen im Betrieb eben nicht durch erhöhte Fehlzeiten identifizieren.
Diese strukturelle Benachteiligung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen lässt sich auch nicht durch einmalige Initiativen reduzieren. Vielmehr sind einige Vorurteile derart tief verankert, dass es langfristiger, öffentlichkeitswirksamer Projekte bedarf, um diese abzubauen.
Angesichts des beklagten Fachkräftemangels in der Region ist es zwingend notwendig, durch verstärkte Aufklärung auch die oft hochqualifizierten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

