Haushaltsantrag: Verbesserter Zugang bei der Landschaftspark-Nutzung
Antrag zum Haushalt 2026, eingebracht am 20.10.2025 im Planungsausschuss.
Ergebnis:
Abgelehnt im Planungsausschuss am 12.11.2025 aufgrund des von der Regionalverwaltung festgestellten Finanzbedarfs von 50.000 € mit Hinweis auf die finanzielle Belastung der Kommunen.
Geplant ist nun ein interfraktioneller Antrag auf Finanzierung einer auf 1 Jahr befristeten 50%-Stelle aus der Rückgabe ungenutzter Landschaftspark-Mittel zur Kennzeichnung von barrierefreier und barrierearmer Nutzung von Projekten auf der Landschaftspark-Website.
Die Fraktion Linke.Piraten.SÖS beantragt:
Die Möglichkeiten zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung an den Angeboten des regionalen Landschaftsparks sollen verbessert werden. Dazu sollen unter anderem folgende Maßnahmen getroffen werden:
1. In den Kriterienkatalog für die Kofinanzierung der Landschaftspark-Projekte werden als neues Kriterium Maßnahmen mit aufgenommen, die die Teilhabe bei der Nutzung der geförderten Projekte verbessern und Barrieren abbauen. Diese Maßnahmen können unter anderem umfassen:
● Verbesserung der Zugänglichkeit, beispielsweise durch Rampen oder durch gut mit Rollstuhl oder Kinderwagen befahrbare Zuwege;
● Spiel- und Bildungsangebote, die die Beteiligung für Menschen mit Behinderung erleichtern;
● Projekte im Bereich Naherholung/Freizeitgestaltung, die sich direkt an Menschen mit Behinderungen richten;
● Weitere unterstützende Maßnahmen, die sich gegebenenfalls noch in der Auseinandersetzung mit der Fragestellung ergeben.
2. Auf der Website des Landschaftsparks Region Stuttgart werden die Angaben zur Barrierefreiheit der verschiedenen Projekte und Routen ergänzt. Zudem soll eine Übersicht über barrierearme Nutzungsmöglichkeiten erstellt werden.
3. Die für die beantragten Maßnahmen notwendigen Mittel werden von der Verwaltung beziffert und im Haushalt berücksichtigt.
Begründung:
Die vielfältigen Kofinanzierungsprojekte des Landschaftsparks in der Region Stuttgart bieten den Menschen in der Region Möglichkeiten zur Naherholung und tragen damit zur Steigerung der Lebensqualität und zur Förderung der Gesundheit bei.
Wo immer möglich sollte auch ein barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. So können alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrer Mobilität – gleichberechtigt am Erholungsangebot teilhaben. Entsprechende Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit würden darüber hinaus auch älteren Menschen und Familien mit Kinderwägen zugutekommen.
Eine barrierefreie Aufwertung geeigneter Wege, Ruheplätze oder Aussichtspunkte wäre außerdem ein besonderes Qualitätsmerkmal für Naherholung und Tourismus in der Region. Die Ergänzung des Kriterienkatalogs für Landschaftspark-Projekte um den Punkt Barrierefreiheit mit verbesserten Chancen bei der Kofinanzierung würde aus Sicht unserer Fraktion die Qualität von Landschaftspark-Projekten insgesamt erhöhen. Barrierefreie Konzepte stärken die individuelle Lebensqualität, fördern soziale Gerechtigkeit und unterstreichen die Bedeutung von Inklusion in der Region.
