Antrag: Für ein Sozialticket im VVS

RV StuttgartFraktionAntrag

Antrag zu den Haushaltsberatungen 2018 vom 22.10.2017.


Ergebnis:

Abgelehnt im Verkehrsausschuss und in der Sitzung der Regionalversammlung am 6.12.2017.



Antrag zum Haushalt 2018: Für ein Sozialticket im VVS

Die Regionalversammlung fordert die Vertreter des Verbands Region Stuttgart im Aufsichtsrat des VVS auf, die Erstellung eines Konzeptes für ein VVS-weites Sozialticket zu beantragen. Das Sozialticket soll für alle Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG gelten. Als Basispreis ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach Regelbedarf-Ermittlungsgesetz (RBEG) für Bezieher von Leistungen nach SGB II anzustreben.

Bei der Konzepterstellung ist insbesondere auf eine wirksame Begrenzung des Abmangels sowie auf die Berücksichtigung eventueller Mehreinnahmen durch Gewinnung neuer Kunden zu achten.

Anhand des erstellten Konzepts sollen die voraussichtlichen Kosten ermittelt und im Aufsichtsrat des VVS sowie den beteiligten Gebietskörperschaften Landkreise, Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart vorgestellt werden. Auch die Erfahrungen des Stuttgarter Modells und des Filsland Mobilitätsverbunds im Landkreis Göppingen sind mit zu berücksichtigen.

Die für die Konzepterstellung gegebenenfalls anteilig notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.


Begründung:

In der Region leben ca. 100.000 Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen. Weitere 40.000 Menschen erhalten sonstige Sozialleistungen oder Wohngeld - wobei eine deutlich größere Zahl an Haushalten dazu berechtigt wäre. Zudem ist die Region ein sicherer Hafen für eine große Zahl von Flüchtlingen. Diese Menschen sind in ihrer Mobilität aus finanziellen Gründen deutlich eingeschränkt und können oft die VVS-Preise nicht bezahlen. Für nicht erwerbstätige Menschen ist dies auch statistisch belegt durch die regionale Mobilitätsstudie von 2010. In keinem anderen in dieser Studie ausgewerteten Personenkreis ist der Nutzungsgrad des ÖPNV mit 4,9% der Wege derart gering wie bei den Nicht-Erwerbstätigen.

Mobilität ist in einer modernen Gesellschaft Voraussetzung für die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dabei hört die Teilhabe nicht an Kreis- oder Gemeindegrenzen auf. Familien verteilen sich innerhalb der ganzen Region, viele kulturelle Ziele sind in wenigen Orten konzentriert und auch politisches Engagement erfordert oft längere Wege.

Ein regionales Sozialticket würde eine erhebliche Ungerechtigkeit des VVS-Tarifsystems abmildern und eine Lücke im Fahrscheinangebot schließen. Soziale Erwägungen bei der Preisgestaltung sind dem VVS-Tarifsystem schließlich nicht fremd, wie bereits zahlreiche rabattierte Angebote für bestimmte Personengruppen zeigen.

Denn ein Sozialticket ist nicht nur einfach eine Sozialleistung, die von den Sozialhilfeträgern je nach Kassenlage gewährt werden kann oder nicht. Menschen mit geringem oder ohne Erwerbseinkommen haben genauso einen Anspruch auf spezielle VVS-Tarife wie beispielsweise Senioren, Studierende oder Azubis.

Die Erfahrungen der Stadt Stuttgart zeigen, daß ein eventueller Abmangel wirkungsvoll begrenzt werden kann, und daß durch ein attraktives preisliches Angebot ohne Angebotserweiterung eine hohe Zahl an zusätzlichen Nutzern gewonnen werden kann. So haben die Untersuchungen zu den Auswirkungen des Sozialtickets in der Landeshauptstadt Stuttgart und die vom VVS vorgeschlagenen Refinanzierungskosten-Modelle für die Landkreise Rems-Murr und Böblingen deutlich gemacht, dass der Kostenaufwand für die Landkreise erheblich geringer ist als in vorangegangenen Berechnungsmodellen, beispielsweise aus dem Landkreis Ludwigsburg, prophezeit. Auch im Landkreis Göppingen wurde zum 1. Januar 2017 das Filsland SozialTicket mit erfolgreichem und kostenmäßig überschaubarem Modell eingeführt. Dies zeigt die Dynamik der aktuellen Entwicklung.

Auch der VVS und die Nahverkehrsunternehmen in der Region profitieren mittel- und langfristig von einem attraktiven Sozialticket, da davon auszugehen ist, daß einmal für den ÖPNV gewonnene Kunden auch dann in erheblicher Zahl den ÖPNV weiter nutzen werden, wenn sie durch eine Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr zum Bezug eines Sozialtickets berechtigt sind.