Zum Hauptinhalt springen

Fortschreibung des Regionalverkehrsplans - Klimafolgen berücksichtigen

Mit der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans beschließt die Regionalversammlung in absehbarer Zeit die wesentlichen Infrastrukturentscheidungen der kommenden Jahrzehnte. Das dazu ausgefertigte Bezugsszenario 2025 zeigte unter Berücksichtigung aller bisherigen verkehrspolitischen Maßnahmen und Entscheidungen auf, dass auch zukünftig eine ressourcen- und energieintensive Individualmotorisierung mit negativen Klimafolgen fortgeschrieben wird, sofern diese Infrastrukturentscheidungen Wirklichkeit werden.


Ergebnis:


Ablehnung im Verkehrsausschuss am 13.11.2013.

Alternativer Vorschlag der Verwaltung:


Die Klimafolgen der Maßnahmen werden im Rahmen des climate proofings zum RVP abgeschätzt.




Antrag Haushaltsberatungen 2014:

Fortschreibung des Regionalverkehrsplans - Klimafolgen berücksichtigen


Mit der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans beschließt die Regionalversammlung in absehbarer Zeit die wesentlichen Infrastrukturentscheidungen der kommenden Jahrzehnte. Das dazu ausgefertigte Bezugsszenario 2025 zeigte unter Berücksichtigung aller bisherigen verkehrspolitischen Maßnahmen und Entscheidungen auf, dass auch zukünftig eine ressourcen- und energieintensive Individualmotorisierung mit negativen Klimafolgen fortgeschrieben wird, sofern diese Infrastrukturentscheidungen Wirklichkeit werden. Das offenbart das Versagen der politischen Gremien, den Klimaschutzgedanken wirksam in den Verkehrssektor zu übersetzen.

Selbst die geringfügig positiven Erwartungen an den Rückgang von Klimagasemissionen gehen allein auf die Erwartungen an eine veränderte Antriebstechnik, also den technologischen Fortschritt im Fahrzeugbau zurück. Dass diese Erwartungen jedoch anzuzweifeln sind, zeigt der kaum messbare Anteil von Elektrofahrzeugen bei Neuzulassungen von PKW in Deutschland (0,2 % im 1. Quartal 2013).

 

Wir beantragen:

Die Verwaltung bewertet für jede Maßnahme, die in die Fortschreibung des Regionalverkehrsplans einfließen soll, ob diese einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg leisten.

Zurück zum Kopf der Seite