Flächensicherung für intermodale Mobilität
Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Planungsausschuss
Ergebnis:
Antrag angenommen mit Beschluss des Planungsausschusses am 28.10.2015
(2014 noch abgelehnt)
Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Planungsausschuss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits bestehende
Verknüpfungspunkte intermodaler Mobilität zu erheben
und darzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Landkreisen
und Kommunen zu erheben, ob, und falls ja an welchen
Orten, Verknüpfungspunkte intermodaler Mobilität geplant sind.
3. Die Verwaltung stellt dar, welche geeigneten Handlungsmöglichkeiten
beziehungsweise planungsrechtliche Instrumente gemäß der Aufgabenzuteilung
des ÖPNV-Paktes bestehen, um Flächen für künftige intermodale Verknüpfungen
planerisch zu reservieren beziehungsweise zu sichern.
4. Die für die Erhebungen notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern
und im Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung:
Durch den "ÖPNV-Pakt" wurde der Region in § 4 Abs. 1 Nr. 2 GVRS
"... die Koordinierung und Förderung eines regionalen Verkehrsmanagements und der intermodalen Vernetzung der Verkehrsträger innerhalb des Verbandsgebiets..."
als neue Aufgabe zugewiesen.
Angebote zur intermodalen Mobilität (klassisches Car-Sharing, E-Mobilität, Fahrradverleih, usw.) benötigen allerdings attraktive Flächen mit der notwendigen Infrastruktur in unmittelbarer Nähe zum Schienenpersonennahverkehr, um ein ganzheitliches Mobilitätsangebot jenseits des eigenen PKW bilden zu können. Diese Flächen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen identifiziert und gesichert werden.
Für die Fraktion DIE LINKE
Christoph Ozasek Wolfgang Hoepfner
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied des Verkehrsausschusses)

