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Flächensicherung für intermodale Mobilität

Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Planungsausschuss


Ergebnis:

Antrag angenommen mit Beschluss des Planungsausschusses am 28.10.2015

(2014 noch abgelehnt)




Antrag zur Haushaltsberatung 2016 im Planungsausschuss

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, bereits bestehende
      Verknüpfungspunkte intermodaler Mobilität zu erheben
      und darzustellen.



2.   Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Landkreisen
     und Kommunen zu erheben, ob, und falls ja an welchen
     Orten, Verknüpfungspunkte intermodaler Mobilität geplant sind.

3.   Die Verwaltung stellt dar, welche geeigneten Handlungsmöglichkeiten
      beziehungsweise planungsrechtliche Instrumente gemäß der Aufgabenzuteilung
      des ÖPNV-Paktes bestehen, um Flächen für künftige intermodale Verknüpfungen
      planerisch zu reservieren beziehungsweise zu sichern.

4.   Die für die Erhebungen notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern
      und im Haushalt zu berücksichtigen.   

Begründung:

Durch den "ÖPNV-Pakt" wurde der Region in § 4 Abs. 1 Nr. 2 GVRS
"... die Koordinierung und Förderung eines regionalen Verkehrsmanagements und der intermodalen Vernetzung der Verkehrsträger innerhalb des Verbandsgebiets..."
als neue Aufgabe zugewiesen.

Angebote zur intermodalen Mobilität (klassisches Car-Sharing, E-Mobilität, Fahrradverleih, usw.) benötigen allerdings attraktive Flächen mit der notwendigen Infrastruktur in unmittelbarer Nähe zum Schienenpersonennahverkehr, um ein ganzheitliches Mobilitätsangebot jenseits des eigenen PKW bilden zu können. Diese Flächen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen identifiziert und gesichert werden.


Für die Fraktion DIE LINKE   

Christoph Ozasek                    Wolfgang Hoepfner
(Fraktionsvorsitzender)            (Mitglied des Verkehrsausschusses)

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