Finanzierungsanteile für Stuttgart 21 unter Vorbehalt stellen


Ergebnis:


Antrag abgelehnt im Verkehrsausschuss am 11.11.2009.





Die Regionalversammlung beschließt:


1. Die Mitfinanzierungsanteile für Stuttgart 21 in Höhe von 12,5 Millionen Euro im Haushalt 2010 werden erst mit Vorlage der endgültigen Kostenkalkulation durch die Deutsche Bahn AG, und dem definitiven Einstieg in die Realisierung des Verkehrsknotenprojekts durch die Projektträger freigegeben.


2. Sollte die Deutsche Bahn AG oder andere Beteiligte des Projekts die vertragliche Ausstiegsklausel zur Beendigung des Projekts aktivieren, so werden die zurückgestellten Mittel in die allgemeine Rücklage ÖPNV verschoben. In diesem Fall wird die zweckgebundene Rücklage für Stuttgart 21 aufgelöst.


Begründung:

Laut öffentlicher Mitteilungen der DB AG zeichnet sich eine deutliche Kostensteigerung in der Projektkalkulation für Stuttgart 21 ab, die nicht über die Risikoabschirmung der Projektträger abgefangen werden kann. Die Region sollte daher das mögliche Scheitern des Projekts in der Haushaltsplanung berücksichtigen.


Eingereicht durch: Gruppe DIE LINKE