Erhalt des Personenverkehrs auf der Gäubahn
Antrag zur Haushaltsberatung 2015 im Verkehrsausschuss
Ergebnis:
Ablehnung im Verkehrsausschuss am 19.11.2014.
Antrag zur Haushaltsberatung 2015
Erhalt des Personenverkehrs auf der Gäubahn
Beschlussantrag:
1. Der Verband Region Stuttgart befürwortet unabhängig von Stuttgart 21 eine Beibehaltung des Schienenpersonenverkehrs auf der Gäubahntrasse. Die Verwaltung erarbeitet hierzu ein Betriebskonzept und beziffert die nötigen Infrastrukturinvestitionen.
2. Zur Beibehaltung des Schienenpersonenverkehrs auf der Gäubahntrasse sind vorrangig die in der Studie des VWI vorgeschlagenen Regionalbahn-Varianten 811 (Ludwigsburg-Böblingen) sowie 818 (Hemmingen-Dettenhausen) als Grundlage für die Konzepterstellung heranzuziehen.
3. Die Konzepterstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Stuttgart als Eigentümerin der Infrastruktur sowie im Fall der Variante 818 mit dem Landkreis Böblingen als bisherigem Aufgabenträger für die Strecke Dettenhausen-Böblingen.
4. Die für die Konzepterstellung notwendigen Kosten sind zu beziffern und im Haushalt zu veranschlagen.
Begründung:
Unabhängig von S21 ist die S-Bahn-Stammstrecke bereits seit längerem ausgelastet und teilweise überlastet. Wesentliche Angebotsverbesserungen im S-Bahn bzw. S-Bahn-ähnlichen Schienennahverkehr sind in den Hauptverkehrszeiten nur noch über Tangentialstrecken realisierbar, die den Knoten Hauptbahnhof umfahren.
Dies würde auch den Verkehrsbedürfnissen einer steigenden Anzahl von (Berufs-)Pendlern gerecht werden, deren Ziel eben nicht die Stuttgarter Innenstadt ist, sondern die den Hauptbahnhof lediglich durchfahren und dort gegebenenfalls umsteigen (müssen).
Eine weitere Nutzung der Gäubahn würde auch den Knoten Stuttgart-Vaihingen aufwerten und die Notwendigkeit eines auch von der Region gewünschten generellen Regionalbahnhalts erhöhen.

