Dringlichkeitsantrag: Tariftreue bei RELEX-Bussen

Dringlichkeitsantrag, eingebracht im Verkehrsausschuss am 16.6.2021, mit paralleler Antragseinbringung der Kreisfraktion DIE LINKE im Landkreis Esslingen.



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:

1.    Die Regionalverwaltung prüft umgehend unter Vorlage der notwendigen Originaldokumente (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen), ob der Auftragnehmer für die regionalen RELEX-Busse die Vorgaben des § 3 Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG BW) einhält.

2.    Die Regionalverwaltung schafft die personellen und fachlichen Voraussetzungen, um zukünftig ihren gesetzlichen Pflichten aus § 7 LTMG BW zur Einhaltung des § 3 LTMG BW (Tariftreue) für die in der Aufgabenträgerschaft der Region durchgeführten Verkehre nachkommen zu können.

Hierbei kann zur Reduzierung der sachlichen und personellen Kosten des laufenden Prüfaufwandes eine Kooperation mit anderen Aufgabenträgern – insbesondere innerhalb der Region Stuttgart – geprüft werden.

Auch kann bei den Prüfungen zu 1. und 2. auf das unterstützende Angebot der „Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ zurückgegriffen werden, die beim Regierungs-präsidium Stuttgart eingerichtet wurde.

3.    Werden bei der Prüfung Verstöße gegen § 3 LTMG festgestellt, berichtet die Verwaltung dem Verkehrsausschuss über mögliche Sanktionen und/oder Maßnahmen zur künftigen Einhaltung der Tariftreue durch den Auftragnehmer.

 

Begründung:

Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 02.04.2019 antwortete die Verwaltung, dass eine Überprüfung der Tariftreue des Auftragnehmers für die RELEX-Busse wegen mangelnder fachlicher und personeller Ressourcen nicht stattgefunden habe und auch wegen des angeblichen Aufwandes für die Zukunft nicht geplant ist. Die Verwaltung verlässt sich daher bislang allein auf die Angaben der Unternehmen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE/PIRAT zur Überprüfung der Tariftreue vom 20.10.2019 wurde mehrheitlich abgelehnt.

Mittlerweile liegt sowohl der Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT sowie der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Esslingen ein Arbeitsvertrag eines Busunternehmens vor, das sowohl für den VRS als auch für den Kreis Esslingen als Auftragnehmer Busverkehre betreibt.

Dieser Arbeitsvertrag verweigert den Beschäftigten zahlreiche Leistungen, die im einschlägigen Referenztarifvertrag „MTV privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg“, abgeschlossen von der Gewerkschaft Ver.di mit dem Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (wbo), vereinbart sind. Zu den verweigerten Leistungen gehören u.a.:

  • Jahressonderzahlung
  • Urlaubsgeld
  • Erholungsurlaub 30 Tage
  • Bezahlte Freistellung für private Anlässe

Darüber hinaus enthält der Arbeitsvertrag nicht tarifvertragskonforme, für die Beschäftigten nachteilige Definitionen der Arbeitszeit sowie von Bereitschaftszeiten, und für die Beschäftigten einschüchternde Vertragsstrafen, die der Referenztarifvertrag nicht kennt.

Für die Fraktion DIE LINKE/PIRAT in der Regionalversammlung kann angesichts des vorliegenden Arbeitsvertrages kaum ein Zweifel bestehen, dass der Auftragnehmer die Region bei der Vergabe vorsätzlich getäuscht hat und auch nach der Auftragsvergabe bezüglich der Einhaltung der Tariftreue vorsätzlich gelogen hat.

Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit anschließender „Notvergabe“ der Verkehre der RELEX-Busse darf aus Sicht der Fraktion angesichts der Schwere der Vorwürfe kein Tabu sein.

Anzumerken ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE/PIRAT in der Regionalversammlung, dass selbst der ansonsten LTMG-kritische Arbeitgeberverband Baden-Württemberg das LTMG für den ÖPNV weiterhin für notwendig hält[1].

Sofern der Schutz der betroffenen Beschäftigten gewährleistet ist, kann die Fraktion DIE LINKE/PIRAT der Verwaltung Einsicht in den vorliegenden Arbeitsvertrag geben.

 


[1] Quelle: Webseite des agv-bw, aufgerufen am 12.06.2021