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Beteiligung am Projekt Stuttgart 21 aufheben

Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung.

Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.


Ergebnis:


Ablehnung im Verkehrsausschuss am 13.11.2013.





Antrag Haushaltsberatungen 2014: Beteiligung am Projekt Stuttgart 21 aufheben


Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung.

Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.

 

Begründung:

Die Finanzierung von Stuttgart 21 verstößt gegen die strikte Aufgabentrennung des Art. 104a Grundgesetz (GG). Dieser Verfassungsverstoß kann auch nicht durch entgegenstehende Praxis bei anderen Projekten „geheilt“ werden. Seit der Grundgesetzänderung von 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Unter den Begriff „Land” fallen danach auch die Kommunen, also hier die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Im Übrigen wird auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Hans Meyer vom 03.11.2010 verwiesen.

Der Verband Region Stuttgart kann mit Bezug auf den Grundgesetzartikel 104 seine Beteiligung umgehend widerrufen.

Die Entwicklung des Projektes hat weiterhin gezeigt, daß es nicht zu den Kosten realisiert werden kann, die Grundlage der VolksabsLmmung waren. Der ursprüngliche „Kostendeckel“ von 4,5 Mrd € ist schon lange „gerissen“. Damit fehlt dem Projekt jegliche demokratische Legitimation.

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