Anfrage: Bericht zur Einhaltung der Tariftreue bei RELEX-Bussen

Anfrage an die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart am 2.4.2019

Ergebnis:

In ihrem Antwortschreiben vom 13.5.2019 bestätigt die Geschäftsstelle, dass seit der Betriebsaufnahme der RELEX-Busse keine Überprüfung auf Einhaltung des § 3 LMTG BW stattgefunden hat und auch kein Interesse an einer solchen Prüfung besteht. Stattdessen wird den Busunternehmen generell das Vertrauen ausgesprochen.

Hier die vollständige Antwort.


Anfrage
Bericht zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)  Baden-Württemberg bei RELEX-Bussen

Die Fraktion DIE LINKE beantragt:

  1. Die Verwaltung berichtet im Verkehrsausschuss, ob sie seit der Betriebsaufnahme der RELEX-Busse die Einhaltung des § 3 LMTG BW überprüft hat.
  2. Sollte eine Überprüfung der Einhaltung von § 3 LMTG BW stattgefunden haben, berichtet die Verwaltung über die Ergebnisse der Überprüfung.
  3. Sollte eine Überprüfung der Einhaltung des § 3 LMTG BW bisher nicht erfolgt sein, berichtet die Verwaltung, ob im Rahmen der laufenden Vergabe zukünftig Kontrollen vorgesehen sind.


Begründung:

Unabhängig von allen Vergaberichtlinien besteht durch § 3 LMTG BW eine direkte gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmen, an die öffentliche Aufträge für Verkehrsdienstleistungen vergeben werden, die jeweils einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge beim Gesamtentgelt sowie bei der betrieblichen Altersversorgung anzuwenden.

§ 7 LMTG BW enthält nicht nur das Recht eines Aufgabenträgers, die Einhaltung der Tariftreue zu überprüfen, sondern auch eine Pflicht, diese Überprüfung durchzuführen, um nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch seriöse und gesetzestreue Unternehmen zu schützen.

Deswegen ist es auch für den Verband Region Stuttgart notwendig, die Tariftreue des von ihm zum Betrieb die RELEX-Busse beauftragten Unternehmens regelmäßig zu prüfen.