Auskunftsantrag: Vorzeitige Kündigung des S-Bahn-Vertrags
Antrag an den Verkehrsausschuss vom 6. Oktober 2016
Ergebnis:
Für erledigt erklärt im Verkehrsausschuss am 16.11.2016. Laut Stellungnahme der Verwaltung im sind die Bedingungen für eine Kündigung aktuell nicht erfüllt. Die von uns angefragten detaillierten Zahlen fehlen allerdings.
Auskunftsantrag: Vorzeitige Kündigung des S-Bahnvertrags
Die Fraktion DIE LINKE beantragt:
- Die Verwaltung stellt dem Verkehrsausschuss sämtliche vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten des am 1.7.2009 in Kraft getretenen S-Bahnvertrags dar, insbesondere in Bezug auf Schlechtleistung. Sollten dadurch schützenswerte Interessen Dritter betroffen sein, erfolgt die Darstellung gegebenenfalls in nichtöffentlicher Sitzung.
- Die Verwaltung legt dar, ob die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung des S-Bahnvertrags momentan erfüllt sind, und, falls ja, ab wann und innerhalb welcher Frist ein Kündigungsrecht besteht.
- Die Verwaltung beschreibt, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen die Information der Regionalräte und Regionalfraktionen vorgesehen ist, falls die Bedingungen eintreten, die eine vorzeitige Kündigung des S-Bahnvertrags möglich machen.
Begründung:
Im August 2016 registrierte der VVS-Störungsreport laut Stuttgarter Nachrichten insgesamt 24 teils schwerwiegende Verkehrsstörungen allein durch Stellwerks-, Weichen-, Oberleitungs- und Signalstörungen sowie Brandmeldungen, oft mit Einschränkungen und Zugausfällen bis in die Abend- und Nachtstunden.
Bedauerlicherweise ist die August-Bilanz eher Regel als Ausnahme. Das gehäufte Auftreten von technischen Störungen innerhalb der vergangenen Jahre zeigt nur zu deutlich, wie sehr die S-Bahn Stuttgart, wohl auch aufgrund der kulanten Sonderregelungen während der Stuttgart-21-Bauphase, vom Betreiber Deutsche Bahn auf Verschleiß gefahren wird. Trotz vollmundiger Versprechungen auf dem jährlichen "S-Bahngipfel" fehlt es sehr offensichtlich an technischer Wartung, Innovation und Prävention.
Die störungsgeplagten Pendler, die den jährlich weiter steigenden Preisen hilflos ausgeliefert sind, erhalten als Gegenleistung zu oft Verspätungen, S-Bahn-Chaos und Zugausfälle und zahlen damit für Schlechtleistung. Die Zufriedenheitswerte, die die ÖPNV-Nutzer der DB für die S-Bahn ausstellen, sind dementsprechend niedrig, die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Ballungsraum Stuttgart gravierend. Durch die anhaltenden Störungen und Verspätungen entsteht ein mutmaßlich hunderte Millionen Euro schwerer volkswirtschaftlicher Schaden.
Als Träger der S-Bahn obliegt der Regionalversammlung und ihren Mitgliedern die Verantwortung für das zuverlässige Funktionieren der S-Bahn. Mit der Aushandlung des nichtöffentlichen S-Bahnvertrags mit der Deutschen Bahn von 2009 wurden die Mehrheitsfraktionen in der Regionalversammlung diesem Anspruch nicht gerecht. Zu geringfügig sind die Entschädigungszahlungen für verspätete und ausgefallene Züge, zu vage die Qualitätskriterien, zu generös die Ausnahmen während der S-21-Bauzeit, zu zahnlos die Sanktionsmöglichkeiten. Mit dem S-Bahnvertrag degradierten sich die Regionalräte in der Misere zu reinen Bittstellern, deren Appelle die Bahnverantwortlichen unbeeindruckt lassen.
Aufgrund der nicht endenden Qualitätsprobleme, die die Zumutbarkeitsgrenzen für die Fahrgäste längst übersteigen, stellt sich für die Fraktion DIE LINKE daher die Frage, ob eine zeitnahe Kündigung des S-Bahnvertrags aufgrund von Schlechtleistung möglich ist.
Für die Fraktion DIE LINKE
Christoph Ozasek Ingo Mörl
(Fraktionsvorsitzender) (Mitglied des Verkehrsausschusses)

