Auskunftsantrag: Betriebliche Auswirkungen beim Umbau der S-Bahn Rampe am Hauptbahnhof

Auskunftsantrag zur Behandlung im Verkehrsausschuss, eingebracht am 16.11.2017.


Ergebnis:

Für erledigt erklärt im Verkehrsausschuss am 29.01.2018. 

Sitzungsvorlage Nr. 253/2018 zum Antrag



Auskunftsantrag: Betriebliche Auswirkungen beim Umbau der S-Bahn Rampe am Hauptbahnhof

Am 20.09.17 berichtete Dr. Florian Bitzer im Verkehrsausschuss der Region und versicherte, dass der Umbau der Rampe am Hauptbahnhof zu keinerlei negativen Auswirkungen für den S-Bahn-Betrieb führen würde. Er stellte allerdings nur die Bauzustände im November 2017, im September 2018 und nach Abschluss der Maßnahme im Februar 2019 dar. Über die Auswirkungen der dazwischenliegenden umfangreichen Baumaßnahmen direkt neben den S-Bahngleisen – Öffnen einer Trogwand, Abbruch des Pilzgleises zu den oberen Bahnsteiggleisen – machte er keine Aussagen.

Aufgrund aktueller Ereignisse stellen wir den Ausschluss negativer Auswirkungen auf den S-Bahn-Betrieb in Frage, denn gerade in Zeiten drohender Fahrverbote ist ein reibungsloser Ablauf des S-Bahn-Betriebes von großer Bedeutung.

Nach unseren Informationen ist es unmöglich, die Seitenwand der Rampe und das Pilzgleis ohne Komplettsperrung des S-Bahn-Betriebes auf der Rampe abzubrechen. Ob dafür Nacht- und/oder Wochenendsperrungen ausreichen und wie häufig diese geplant sind, ist unklar.

Für uns ist es auch unerklärlich, dass Regionalzüge vorzeitig enden (z.B. RB 39911 in Ludwigsburg), ohne dass die zu erwartenden Mehrbelastungen für die S-Bahn im Vorfeld mit dem Verband Region Stuttgart abgesprochen werden.

Wir beantragen deshalb, uns in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn folgende Fragen verbindlich zu beantworten:
 

  1. Welche direkten Auswirkungen im S-Bahn-Betrieb sind durch den Umbau der Rampe am Hauptbahnhof zu erwarten?
  2. Wie und wann finden die aufwändigen Abbrucharbeiten der Seitenwand und des Pilzgleises statt?
  3. Welche Einschränkungen im Regionalbahn-Betrieb (siehe RB 39911), die zu Mehrbelastungen für die S-Bahnen führen, sind noch geplant?
  4. Welche Einschränkungen im Störfallkonzept der Stammstrecke gelten während des Umbaus der S-Bahn-Rampe durch begrenzte Ausweichmöglichkeiten zu den oberen Bahnsteiggleisen?