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Aufstockung der Landschaftsparkfördermittel und Projekt-Nachsorge

Antrag zur Haushaltsberatung 2015 im Planungsausschuss


Ergebnis:

 

Zustimmung zu Berichten (Ziff. 1 und 2) aber Ablehnung der pauschale Erhöhung des Projektbudgets(Ziff. 3) im Planungsausschuss am 12.11.2014.




Antrag zur Haushaltsberatung 2015:

Aufstockung der Landschaftsparkfördermittel und Projekt-Nachsorge



DIE LINKE beantragt:

1. Die im Teilhaushalt 3 vorgesehen Mittel zur Förderung des Landschaftsparks werden einmalig um 375.000 Euro aufgestockt.

2. Die Verwaltung erfasst jedes Jahr zusammen mit den geförderten Gemeinden den baulichen Zustand der bisher realisierten Landschaftsparkprojekte, beginnend mit der ersten Förderperiode, und berichtet über notwendige Ersatz- oder Instandhaltungsmaßnahmen.

3. Bei groben Zweckentfremdungen von Landschaftsparkprojekten, wie dem „Lern- und Aufenthaltsort Fischtreppe“ in Nürtingen, der zu einem Biergarten umfunktioniert wurde, soll zukünftig innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückforderung der Fördergelder möglich sein.


Begründung:

Mit der Entscheidung zur Kofinanzierung von Landschaftsparkprojekten in 2014 nimmt die Zahl mehrjährig finanzierter Projekte in Anzahl und Fördersumme deutlich zu. Für das Jahr 2015 reduziert sich das tatsächlich vorhandene Fördervolumen um 375.000 Euro, also 25 Prozent der Gesamtsumme. Aus unserer Sicht könnte dies durchaus dazu führen, dass qualitativ schlechtere oder noch einseitigere Bewerbungen eingereicht werden. Denn nur noch in wenigen Fällen findet eine hälftige Kofinanzierung statt.

Eine einmalige Aufstockung, auch vor dem Hintergrund der großen öffentlichen Resonanz auf diese wichtigen Projekte, ist daher angemessen.

Zudem beschäftigt uns die Nachsorge der Landschaftsparkprojekte. Eine systematische Erhebung halten wir daher für dringend geboten, genauso wie die Möglichkeit, bei groben Verstößen gegen den Gedanken der Landschaftsparkprojekte Fördergelder zurückzufordern.

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