Antrag: „Zweckbindung streichen“

In der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“ entfällt mit dem Haushaltsjahr 2011 der Zweckbindungsvermerk „Stuttgart 21“. Aus den durch Wegfall der Zweckbindung frei werdenden Mitteln wird der zur Vermeidung von Kreditaufnahmen im Haushalt 2011 nötige Betrag in Höhe von vorraussichtlich 5,2 Mio € entnommen. 3. Die übrigen frei werdenden Mittel werden Teil der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“.


Ergebnis:



Antrag abgelehnt im Verkehrsausschusses am 17.11.2010.





Antrag: „Zweckbindung streichen“


1. In der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“ entfällt mit dem Haushaltsjahr 2011 der Zweckbindungsvermerk „Stuttgart 21“.

2. Aus den durch Wegfall der Zweckbindung frei werdenden Mitteln wird der zur Vermeidung von Kreditaufnahmen im Haushalt 2011 nötige Betrag in Höhe von vorraussichtlich 5,2 Mio € entnommen.

3. Die übrigen frei werdenden Mittel werden Teil der „Allgemeinen Rücklage ÖPNV“.


Begründung:


DIE LINKE hat Verständnis für den Wunsch der Landkreise, die Umlagen für die Region zu reduzieren. Eine Reduzierung auf Pump, angesichts einer erneuten geplanten Kreditaufnahme der Region von mehr als 5 Mio €, ist jedoch keine seriöse Finanzpolitik. Die für 2011 und 2012 geplante vorzeitige Entnahme von Rücklagemitteln für Stuttgart 21 verschiebt die Finanzprobleme lediglich auf das Jahr 2016 und die Folgejahre.


Im Sinne einer seriösen und nachhaltigen Finanzpolitik ist es auch schwer nachvollziehbar, zum einen eine schwach verzinste Rücklage zu bilden und zum anderen neue Kredite aufzunehmen, deren Zinszahlungen mittel- und langfristig zusätzliche Haushaltsbelastungen mit sich bringen.