Antrag: „Zuweisungen reduzieren“

Im Teilhaushalt 6 – ÖPNV – Ergebnishaushalt wird der Ansatz der Position 43170030 „Zuweisung DB Schienenaussenstrecken“ auf 13.000.000 € herabgesetzt. Dadurch frei werdende Mittel sind der allgemeinen Rücklage ÖPNV zuzuführen.


Ergebnis:



Antrag abgelehnt im Verkehrsausschusses am 17.11.2010.


 



Beschlussantrag:


1. Im Teilhaushalt 6 – ÖPNV – Ergebnishaushalt wird der Ansatz der Position 43170030 „Zuweisung DB Schienenaussenstrecken“ auf 13.000.000 € herabgesetzt.
2. Dadurch frei werdende Mittel sind der allgemeinen Rücklage ÖPNV zuzuführen.


Begründung:


Der ursprüngliche Ansatz von 15.940.000 € ist zu hoch angesetzt. Der Ansatz entspricht der Interimsvereinbarung für 2010. Er ist für das Jahr 2011 neu zu verhandeln. Die Systematik der bisherigen Vereinbarung aus dem Jahr 1993 hat die DB AG gegenüber dem VRS ungebührlich bevorteilt, da die gesicherten Alteinnahmen mit einer Regelung fortgeschrieben wurden, die sämtlichen sonstigen Finanzierungsmechanismen innerhalb des VVS widerspricht. Die DB AG hat in der Vergangenheit Fahrgastzuwächse in den Ausgleichszahlungen zu 100 % berücksichtigt bekommen, unabhängig davon, woraus die Fahrgastzuwächse resultierten und ob diesen auch Verkehrsverbesserungen gegenäberstanden.


Wären andere, innerhalb des VVS übliche Regelungen zur Einnahmefortschreibung angewendet worden, wie z.B. der vom-Hundert-Satz der VVS-Tariferhöhungen, würden sich wesentlich geringere Zahlungen für 2011 ergeben. Diese würden maximal ca. 13 Mio € betragen.


Ein höherer Ansatz würde auch bei den anstehenden Verhandlungen mit der DB AG über die Fortführung des Schienenaussenstreckenverkehrs über den 31.12.2010 hinaus die Position des VRS unnötig schwächen.