Antrag zur Entschädigungssatzung 2

Konstituierende Sitzung des Regionalparlaments

Antrag zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Verband Region Stuttgart

Antrag:

§ 6 der Entschädigungssatzung wird durch folgenden Text ersetzt:

㤠6 Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen

Der Verband kann den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu dem notwendigen Aufwand für die Geschäftsführung gewähren. Die Zuwendungen dürfen nicht der Finanzierung von Parteien und Wählervereinigungen dienen.“

Begründung

In den Kommunalparlamenten Baden-Württembergs ist es üblich, Abgeordneten-Gruppen aus Haushaltsmitteln Sach- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Vorbereitung von Sitzungen und der Geschäftsführung bereitzustellen. In der Entschädigungssatzung der Regionalversammlung ist dies bislang nicht vorgesehen. Für Abgeordneten-Gruppen ist die Erstattung von Sach- und ggf. Personalkosten jedoch unabdingbar für eine vollwertige Wahrnehmung ihrer Repräsentationsfunktion und Arbeitsfähigkeit, und sollte daher gewährt werden.


Eingereicht durch:
Christoph Ozasek, Wolfgang Hoepfner, Friedhelm Hoffmann


=> Der Antrag wurde in die Tischvorlage übernommen und fand die Mehrheit bei der folgenden Abstimmung.