Antrag: Für ein Sozialticket im VVS

RV StuttgartFraktionChristoph OzasekWolfgang HoepfnerAntrag

Antrag zu den Haushaltsberatungen 2019 im Bereich Verkehr am 22.10.2018

ERGEBNIS:

Abgelehnt am 5.12.2018 in der Regionalversammlung Stuttgart.

 

 
Antrag zum Haushalt 2019:

Für ein Sozialticket im VVS

Die Regionalversammlung fordert die Vertreter des Verbands Region Stuttgart im Aufsichtsrat des VVS auf, die Erstellung eines Konzeptes für ein VVS-weites Sozialticket zu beantragen. Das Sozialticket soll für alle Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG gelten. Als Basispreis ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach Regelbedarf-Ermittlungsgesetz (RBEG) für Bezieher von Leistungen nach SGB II anzustreben.

Bei der Konzepterstellung ist insbesondere auf eine wirksame Begrenzung des Abmangels sowie auf eine Berücksichtigung eventueller Mehreinnahmen durch Gewinnung neuer Kunden zu achten.

Anhand des erstellten Konzeptes sollen die voraussichtlichen Kosten ermittelt werden und im Aufsichtsrat des VVS sowie in den beteiligten Gebietskörperschaften Landkreise, Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart vorgestellt werden. Auch die Erfahrungen des Stuttgarter Modells und das im Kreis Böblingen beschlossene Angebot sind mit zu berücksichtigen.

Die für die Konzepterstellung gegebenenfalls anteilig notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.   


Begründung:

In der Region leben ca. 100.000 Menschen, die Hartz IV beziehen, weitere 40.000 Menschen, die sonstige Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten, sowie eine große Zahl an Flüchtlingen.

Ca. 6% der Einwohner der Region, darunter überdurchschnittlich viele Kinder, sind in ihrer Mobilität aus finanziellen Gründen deutlich eingeschränkt und können oft die VVS-Preise nicht bezahlen.

Daran hat auch die VVS-Tarifzonenreform nichts Entscheidendes geändert. Bereits für das „Jedermann“-Monatstickets für eine Zone wird ein Mehrfaches des im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehenen Betrages fällig.

Für nicht erwerbstätige Menschen sind die Auswirkungen auch statistisch belegt durch die regionale Mobilitätsstudie von 2010. In keinem anderen in dieser Studie ausgewerteten Personenkreis ist der Nutzungsgrad des ÖPNV mit 4,9% der Wege derart gering wie bei den Nicht-Erwerbstätigen.

Mobilität ist in einer modernen Gesellschaft Voraussetzung für die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dabei hört die Teilhabe nicht an Kreis- oder Gemeindegrenzen auf. Familien verteilen sich innerhalb der ganzen Region, viele kulturelle Ziele sind in wenigen Orten konzentriert, und auch politisches Engagement erfordert oft längere Wege.

Ein regionales Sozialticket würde eine erhebliche Ungerechtigkeit des VVS-Tarifsystems abmildern und eine Lücke im Fahrscheinangebot schließen. Soziale Erwägungen bei der Preisgestaltung sind dem VVS-Tarifsystem schließlich nicht fremd, wie bereits zahlreiche rabattierte Angebote für bestimmte Personengruppen zeigen.

Denn ein Sozialticket ist nicht nur einfach eine Sozialleistung, die von den Sozialhilfeträgern je nach Kassenlage gewährt werden kann oder nicht. Menschen mit geringem oder ohne Erwerbseinkommen haben genauso einen Anspruch auf spezielle VVS-Tarife wie beispielsweise Senioren, Studierende oder Azubis.

Die Erfahrungen der Stadt Stuttgart zeigen, dass ein eventueller Abmangel wirkungsvoll begrenzt werden kann und durch ein attraktives preisliches Angebot ohne Angebotserweiterung eine hohe Zahl an zusätzlichen Nutzern gewonnen werden kann.

Auch der VVS und die Nahverkehrsunternehmen in der Region profitieren mittel- und langfristig von einem attraktiven Sozialticket, da davon auszugehen ist, dass einmal für den ÖPNV gewonnene Kunden auch dann in erheblicher Zahl den ÖPNV weiter nutzen werden, wenn sie durch eine Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr zum Bezug eines Sozialtickets berechtigt sind.