Antrag: Ermittlung und Fortschreibung des „Modal-Split“ in der Region

Antrag zum Regionalhaushalt 2020 im Bereich Verkehr, eingebracht am 20.10.2019.


Ergebnis:

Abgelehnt im Verkehrsausschuss am 20. bzw. 22.11.2020.



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:

  1. Die Region Stuttgart ermittelt an ausgewählten, repräsentativen verkehrlichen Schnittpunkten den verkehrlichen „Modal-Split“ für die gesamte Region, d.h. die Aufteilung der Verkehre auf die unterschiedlichen Fortbewegungsarten (PKW, ÖPNV, Fuß, Rad).
  2. Die Ermittlung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und die Werte sind fortzuschreiben.
  3. Die Region bietet anderen Körperschaften, Aufgabenträgern im Verkehr, dem VVS sowie weiteren interessierten Institutionen die Mitarbeit bei der Ermittlung und der Auswertung der Ergebnisse an.
  4. Die für die Erstellung notwendigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt zu berücksichtigen.


Begründung:

Im Modal Split werden die jeweiligen Verkehrsanteile der verschiedenen Verkehrsträger (ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr, motorisierter Individualverkehr) erhoben. Mehrere methodische Varianten wie die Zahl der zurückgelegten Wege oder die Zahl der zurückgelegten Kilometer werden zur Berechnung des Modal Split herangezogen. Wenn beide Varianten vorliegen, wird transparent, wie sich das Verkehrsgeschehen in der Region tatsächlich im Vergleich zur letzten Erhebung verändert hat. Eine seriöse Verkehrspolitik ist darauf angewiesen, die Veränderungen im Verkehrsgeschehen in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, um adäquat auf Veränderungen reagieren zu können.

Das letzte im VRS erhobene Zahlenmaterial zum Modal Split in der Region Stuttgart stammt aus dem Jahr 2009/2010. In den vergangenen 10 Jahren haben sich jedoch massive Verkehrsveränderungen ergeben. Viele verkehrspolitische Entscheidungen in der Region werden also mittlerweile ohne aktuelles Zahlenmaterial getroffen. Wir verweisen daher sinngemäß auch auf die Begründung unseres Antrages zur Erstellung einer neuen Verkehrsstromanalyse. Im Verbund mit einer möglichst aktuellen Verkehrsstromanalyse ist die Ermittlung des Modal Split und dessen Fortschreibung ein wirkungsvolles Instrument zur Verkehrsplanung und zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen.

Weiterhin können mit Hilfe einer Verkehrsstromanalyse und einer aktuellen Analyse des Modal Split auch neue Bedarfe viel früher erkannt und abgeschätzt und somit frühzeitiger darauf reagiert werden.

Die Stuttgarter Stadtverwaltung begrüßte die Erhebung eines aktuellen Modal Split bereits 2017 zwar ausdrücklich, verwies allerdings darauf, dass diese Aufgabe – wie die letzte Modal- Split-Erhebung 2009/2010 – in die Zuständigkeit des VRS fällt, insbesondere im Anschluss an die erneute Fortschreibung des Regionalverkehrsplans, der 2018 verabschiedet wurde.

Wir schließen uns der Schlussfolgerung der Stadt Stuttgart an:

„Von Seiten der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, gemeinsam mit SSB und VVS, beim VRS darauf zu drängen, dass dieser in näherer Zukunft eine aktuelle Datenerhebung zur Fortschreibung des regionalen Verkehrsmodells veranlasst, um daraus einen neuen Modal Split für die Landeshauptstadt Stuttgart und die Region ableiten zu können. Die Finanzierung dieser Erhebung bzw. Fortschreibung ist Aufgabe des VRS und soll durch diesen erfolgen.“