Antrag: Bodenschutzgebiete im Regionalplan verankern - Verlust fruchtbarster Böden stoppen

RV StuttgartAntrag

Antrag an den Planungsausschuss am 09.04.2019.


Ergebnis:

Abgelehnt im Planungsausschuss am 8. Mai 2019 mit den Stimmen der CDU, Freien Wähler, FDP und AFD.


Die Fraktion DIE LINKE beantragt:

1.Die Verwaltung berichtet im Planungsausschuss über die Verwirklichung des Grundsatzes 3.0.8 (G) „Bodenschutz" in der Anwendung des Regionalplans der zurückliegenden 10 Jahre: „Die Böden in der Region sollen gesichert und in Abstimmung auf ihre Funktionen schonend bewirtschaftet werden. Bestehende Belastungen sollen soweit wie möglich gemindert werden.“
2.

Die Verwaltung legt der Regionalversammlung zeitnah einen Beschlussantrag zur Teilfortschreibung des Regionalplans vor, mit zwei neuen, regionalplanerischen Zielen:

3.0.8.1 Bodenschutzgebiete (Z): Infrastrukturelle Eingriffe jeglicher Art in Böden der Vorrangflur Stufe I in der Flurbilanz Baden-Württemberg sind untersagt. Diese Agrarböden höchster Qualität sind dauerhaft vor Beeinträchtigungen und Verlust ihrer Bodengüte zu schützen.“

Im Kapitel 3, 3.0.1 (Z) „Planelemente", wird als neuer Spiegelstrich eingefügt:
„Gebiete für Bodenschutz (VBG) 3.2.2.2“ im Sinne des neuen Plansatzes „3.0.8.1 Bodenschutzgebiete (Z)“. Eine entsprechende Vorranggebietskartierung ist im Regionalplan einzubetten.

 

Begründung

Der Schwund hochwertiger Agrarböden in der Region hält weiterhin an. Boden ist eine endliche Ressource und in menschlichen Betrachtungszeiträumen nicht vermehrbar. Sie zu schützen bedeutet die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu erhalten, planetare Grenzen anzuerkennen, und so einen ökologischen und sozialen Gesellschaftsvertrag zu erfüllen.

Bis zum Jahr 2050 halbiert sich durch Raubbau und Bevölkerungswachstum nach Prognosen der UN der verfügbare Boden pro Kopf. Konflikte um fruchtbare Böden werden erheblich zunehmen. Sie sind gleichzeitig die wichtigsten Kohlenstoffspeicher des Planeten, und von immenser Bedeutung bei der Bewältigung des Klimawandels. Denn insbesondere vor dem Hintergrund steigender Hochwasser- und Starkregengefahren steigt das Elementarschadenpotential erheblich an.

Ausweislich der Zahlen des Statistischen Landesamts beschleunigt sich der Flächenfraß durch Siedlungs- und Verkehrsfläche erheblich, insbesondere im Zuge neuer gesetzlicher
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Obwohl im geltenden Regionalplan von 2009 der Grundsatz des Bodenschutzes formuliert ist, scheint dieser in der praktischen Abwägung keine Relevanz zu besitzen. Durch die Umwandlung und infrastrukturelle Überformung der Böden steht die wirtschaftliche Existenz landwirtschaftlicher Betriebe auf dem Spiel. Durch die Versiegelung wird der Naturhaushalt beeinträchtigt, wodurch sich das Artensterben beschleunigt. Gleiches gilt für die vielfältigen Bodenfunktionen hinsichtlich Klima, Wasserhaushalt, Ernährung, Naherholung und biologischer Schadstoffelimination.

Wir sind der Auffassung, dass zumindest die hochwertigsten Böden in der Flurbilanz der Landwirtschaftsverwaltung mit einer Zielaussage im Regionalplan geschützt werden müssen, als erster Schritt hin zu einer Kreislaufflächenwirtschaft mit Netto- Nullflächenwachstum. Wir sehen dies auch als Verpflichtung aus dem § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, das uns als öffentlichem Planungsträger die Pflicht zum sparsamen, schonenden und haushälterischen Umgang mit Boden auferlegt. Durch ein neues Ziel im Regionalplan und eine Vorranggebiets-Kartierung würde bei der Überplanung von Flächen der Vorrangflur Stufe I durch die Träger der Bauleitplanung ein Zielabweichungsverfahren notwendig und somit der fortlaufende Verlust des Schutzguts Boden erheblich erschwert.