Anfrage: Förderrahmen zur Reaktivierung der Schusterbahn/R11

Schriftliche Anfrage der Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT an den Verkehrsausschuss, eingebracht am 20.4.2021.


Ergebnis:

Die Antwort der Verbandsgeschäftsstelle vom 11.6.2021 liegt nun vor und ist hier nachzulesen.



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT bittet um Stellungnahme, spätestens zur Sitzung der Klausur des Verkehrsausschusses am 23.06.2021, zu folgenden Fragen:

  1. Fand seitens der Geschäftsstelle ein Austausch mit dem Verkehrsministerium statt, hinsichtlich der Fördergrundsätze zur Reaktivierung von stillgelegten Eisenbahnstrecken in Bezug auf die geplante Ausweitung der Schienenverkehre auf der Schusterbahn/R11? Wir bitten diesbezüglich um Mitteilung, welche Zuwendungen seitens des Landes möglich sind, und welche Voraussetzungen hierfür bestehen müssen.
     
  2. Fand seitens der Geschäftsstelle ein Austausch mit dem Verkehrsministerium statt, hinsichtlich der Frage, ob eine schrittweise Ausweitung der Schienenpersonenbeförderung auf der Schusterbahn/R11 und eine spätere Verlängerung der Gesamtstrecke sich nachteilig auf die Zuwendungsfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen gemäß Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz entlang der Strecke auswirken könnte, und ob hierzu eine Paketlösung zu einer gesicherten Zuwendung in den Ausbaustufen gefunden werden kann?

Falls nein, bitten wir die Geschäftsstelle, zeitnah Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die Zuwendungsfähigkeit des Projekts zu optimieren und dem Verkehrsausschuss zu berichten.

 

Begründung:

Es erscheint derzeit nicht klar, ob das Förderprogramm des Landes zur Reaktivierung von Schienenstrecken und zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen auch dann anwendbar ist, wenn es sich, wie bei der Schusterbahn, um eine Strecke handelt, bei der der Personenverkehr nie völlig stillgelegt wurde, sondern ein „Restverkehr“ verblieben ist.

Die Klärung ist daher notwendig, um einen eventuellen Förderhorizont bei der anstehenden Entscheidung zur Reaktivierung berücksichtigen zu können.