Änderungsantrag: Fraktions- und Gruppengrößen in der Regionalversammlung

WirtschaftsausschussFraktionAntrag

Änderungsantrag der Regionalfraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 20. Juni 2018.


ERGEBNIS:

Abgelehnt im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 20.6.2018.



Änderungsantrag zur Vorlage 197/2018 zu Top 3 der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 20.6.2018:


Vorberatung der Änderung der Geschäftsordnung der Regionalversammlung und ihrer Ausschüsse zu den Regelungen für die Fraktionen und Gruppen


Die Fraktion DIE LINKE beantragt zur Bildung künftiger Fraktionen und Gruppen statt der von der Verwaltung vorgeschlagenen statischen Lösung eine prozentuelle Lösung, die sich an der tatsächlichen Größe der Regionalversammlung festmacht.

Dabei sollen gerundete 5% der gewählten Mitglieder der Regionalversammlung eine Fraktion, gerundete 3% eine Gruppe bilden können.
    
Anbei einige Rechenbeispiele zur Illustration:

Fraktion:  So viele Regionalrät_innen, dass sie gerundet fünf Prozent der Mitglieder der  gewählten Regionalversammlung repräsentieren.

                  91 gewählte Mitglieder (2009-2014):         4,55     —> 5 Regionalräte
                  87 gewählte Mitglieder (seit 2014):           4,33     —> 4 Regionalräte
                  80 gewählte Mitglieder (Mindestgröße):     4,00     —> 4 Regionalräte.

Gruppe: So viele Regionalrät_innen, dass sie gerundet drei Prozent der Mitglieder der gewählten Regionalversammlung repräsentieren.

                 91 gewählte Mitglieder (2009-2014):         2,73     —> 3 Regionalräte
                 87 gewählte Mitglieder (seit 2014):            2,61     —> 3 Regionalräte
                 80 gewählte Mitglieder (Mindestgröße):      2,42     —> 2 Regionalräte


Begründung:

Das von uns vorgeschlagene Modell beinhaltet mehr Fairness als eine willkürlich gezogene und von der tatsächlichen Größe der Regionalversammlung abgehobene Grenzlinie. Prozentuale Modelle kommen in vielen Landtagen ähnlich zur Anwendung, das Rechtsrisiko ist folglich gering.

Letztendlich möchte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Kompromissvorschlag den Weg für eine in solchen Fällen übliche einvernehmliche Lösung freimachen, insbesondere da die vorliegenden Vorschläge recht nahe beieinander liegen. Wir hoffen daher auf Ihre Zustimmung.