Dringlichkeitsantrag: Sonderzug „Stuttgarter Stern“

Das politische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist unbedingt zu fördern. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob das Engagement im konkreten Fall den verkehrspolitischen Interessen der Region als Aufgabenträgerin oder gar der DB AG als Betreiberin der S-Bahn widerspricht. Die oben aufgeführten Initiativen wollten einen Sonderzug zu marktgängigen Konditionen mieten, um ihr Anliegen einer

interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Verkehrsausschuss beschließt:

1. Der Verkehrsausschuss missbilligt die Weigerung der Deutschen Bahn AG, den Initiativen „Zukunft Schiene“ und „Bündnis Filderbahnhof Vaihingen“, einen Sonderzug zur Verdeutlichung ihrer verkehrspolitischen Anliegen zu vermieten.

2. Der Verkehrsausschuss fordert die Deutsche Bahn AG auf, Ihre ablehnende Haltung zu überdenken und den Initiativen bei weiter bestehendem Interesse den Sonderzug zu den üblichen Konditionen zu vermieten.

Begründung:

Das politische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist unbedingt zu fördern. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob das Engagement im konkreten Fall den verkehrspolitischen Interessen der Region als Aufgabenträgerin oder gar der DB AG als Betreiberin der S-Bahn widerspricht. Die oben aufgeführten Initiativen wollten einen Sonderzug zu marktgängigen Konditionen mieten, um ihr Anliegen einer
interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.

Auch in der Vergangenheit wurden Angebote, die mittlerweile zum unverzichtbaren Bestandteil des ÖPNV in der Region gehören wie z. B. der Nachtverkehr am Wochenende mit Schiene und Bus, von kleinen initiativen in die Öffentlichkeit gebracht, obwohl Betreiber und Aufgabenträger diesen zu Anfang ablehnend gegenüber standen.
Die Weigerung der DB AG, diesen Sonderzug zu marktgängigen Konditionen zu vermieten, obwohl die Initiativen alle betrieblichen Auflagen erfüllen wollten, stellt eine unangemessene Art von Zensur in der politischen Diskussion dar. Als Monopolist beim Betrieb des Streckennetzes darf die DB AG die Vermietung eines Sonderzuges nicht von der Übereinstimmung mit ihren unternehmenspolitischen Zielen abhängig machen.

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