Beteiligung an Stuttgart 21 aufheben

Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung. Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichtigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.


Ergebnis:


Antrag abgelehnt im Verkehrsausschuss am 26.10.2016.





Antrag Haushaltsberatungen 2011


Beschlussantrag:

Der Verband Region Stuttgart widerruft sämtliche Finanzierungszusagen zugunsten des Projektes „Stuttgart 21“ aufgrund offensichtlicher verfassungswidriger Mischfinanzierung.

Die Region kündigt alle diesbezüglichen Verträge fristlos aus wichtigem Grund bzw. stellt deren Nichtigkeit fest.


Begründung:

Die Finanzierung von „Stuttgart 21“ verstößt gegen die strikte Aufgabentrennung des Art. 104a GG.  Dieser Verfassungsverstoß kann auch nicht durch entgegenstehende Praxis bei anderen Projekten „geheilt“ werden. Seit der Grundgesetzänderung von 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Unter den Begriff “Land” fallen danach auch die Kommunen – also hier die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart.


Im Übrigen wird auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Hans Meyer vom 03.11.2010 verwiesen, welches das Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Dolde in allen zentralen Punkten widerlegt hat.