Antrag: CO2-Schattenpreis bei der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans anwenden
Antrag der Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT zu den Haushaltsberatungen 2024, eingebracht am 22.10.2023.
Ergebnis:
Abgelehnt im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 29.11.2023.
Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:
- Im Zuge der mittelfristigen Anpassung des Regionalverkehrsplans wird ein CO2-Schattenpreis von 237 Euro pro Tonne Kohlendioxid zugrunde gelegt. Die Geschäftsstelle bemisst nach anerkannten Berechnungsverfahren zusätzlich zum „Climate-Proofing“ die zu erwartenden CO2-Emissionen aus der Errichtung der Infrastrukturen („Graue Energie“[i]) und stellt diese in Verbindung mit den Klimafolgekosten für alle Infrastrukturvorhaben dar.
- Bei künftigen klimarelevanten Entscheidungen im Wirkungshorizont des Verbands Region Stuttgart wird dieser CO2-Schattenpreis ebenfalls zugrunde gelegt und regelmäßig entsprechend der Empfehlungen des Umweltbundesamts angepasst. Die Klimafolgekosten der Entscheidungen sind in geeigneter Weise in den Beschlussvorlagen darzustellen.
Begründung:
Umweltbelastungen, insbesondere Klimafolgen, verursachen immense Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen und Infrastrukturen. Im Jahr 2021 betrugen nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) die Umweltkosten allein in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 241 Milliarden Euro. Das UBA empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2022 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 237 Euro pro Tonne Kohlendioxid (t CO2) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate).
Die vom UBA ermittelten Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Klima- und Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch Unterlassung entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von öffentlichen Investitionen und regionalbedeutsamen Infrastrukturvorhaben. Da Emissionen von Kohlendioxid (CO2) die Hauptverursacher des Klimawandels sind, ist die Einpreisung der realen Klimafolgekosten ein entscheidender Hebel für den globalen Klimaschutz.
Zu den Zielsetzungen der Regionalverkehrsplanung zählt auch die Reduzierung der negativen Wirkungen des Verkehrs, insbesondere die Treibhausgase. Hierzu wurde als Reaktion auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Fortschreibung des Regionalverkehrsplans – Klimafolgen berücksichtigen“ aus dem Jahr 2013das „Climate-Proofing“ in das Fortschreibungsverfahren integriert. Dies wird jedoch nur auf die Nutzung von Infrastruktur angewandt, nicht auf die bei ihrem Bau entstehenden Emissionen. Dadurch wurden die bauseitigen Emissionen („Graue Energie“), die einen sofortigen negativen Einfluss auf das Klima haben und in der Lebenszyklusbetrachtung dominieren, bislang nicht hinreichend beachtet. Dabei kommt ihnen im Rahmen der Standardisierten Bewertung des GVFG künftig ein deutlich größeres Gewicht zu, um Kosten und Nutzen seitens der Fördermittelgeber abzuschätzen.
Mit dem Regionalverkehrsplan nimmt der Regionalverband ganz wesentlichen Einfluss auf Investitionsentscheidungen von Bund und Land. Da sich die Rahmenbedingungen für die Raumentwicklung seit der Verabschiedung des Regionalverkehrsplans am 18.07.2018 grundlegend geändert haben (u.a. durch die Klimaschutzgesetze von Bund und Land sowie durch die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass Klimaschutz Verfassungsrang besitzt), müssen Infrastrukturen in ihrer Klimafolgewirkung umfassend bewertet werden. Hier kann der CO2-Schattenpreis, aufgeführt in der Wirtschaftlichkeitsbewertung als Summe und separate Spalte, als Orientierungshilfe bei der Entscheidung dienen.
[i] Die Energiemenge, die für die Errichtung eines Gebäudes sowie für Produktion, Transport und Entsorgung der Baustoffe anfällt.
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