Antrag: Auswirkungen des „Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ (BFSG) sowie der „Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSGV)

Antrag der Regionalfraktion DIE LINKE/PIRAT an den Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart, eingebracht am 18.4.2023.

Ergebnis:

Einstimmig angenommen im Verkehrsausschuss am 17.05.2023.



Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:

 1.  Die Verwaltung prüft für die in regionaler Aufgabenträgerschaft erbrachten Verkehre und deren Infrastruktur, ob die ab dem 29.06.2025 geltenden Anforderungen des BFSG und der BFSGV an die Barrierefreiheit – insbesondere der §§ 12, 15, 16 BFSGV – erfüllt werden, oder ob durch diese Vorschriften Nach- bzw. Umrüstungsbedarf entsteht. Die Prüfung ist gegebenenfalls durch Befragung von Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) und Deutscher Bahn (DB) zu ergänzen.

2.  Die Verwaltung stellt das Ergebnis ihrer Prüfung im Verkehrsausschuss vor. Sollte Nach- bzw. Umrüstungsbedarf durch den VRS bestehen, schlägt die Verwaltung Schritte zur Umsetzung von BFSG bzw. BFSGV vor. Sollte Um- bzw. Nachrüstungsbedarf durch VVS und/oder DB bestehen, fragt die Verwaltung bei diesen die geplante Umsetzung an und stellt diese ebenfalls vor.


Begründung:

Das BFSG und die BFSGV stellen künftig verstärkte Anforderungen, unter anderem an die Barrierefreiheit von Informationsbereitstellungen sowie von Buchungsterminals, die höchstwahrscheinlich gegenwärtig nicht flächendeckend im VVS erfüllt werden.

Um ab dem 29.06.2025 rechtskonforme Verhältnisse bei der Barrierefreiheit in der Region sicherzustellen, muss auch der VRS Interesse an einer Sachstandsklärung sowie gegebenenfalls an einer Nach- bzw. Umrüstungsstrategie haben.

Die Belange schwerbehinderter Menschen sind für die Fraktion DIE LINKE/PIRAT ein wichtiger Bestandteil unserer politischen Arbeit.

Zum Haushalt 2023 hat unsere Fraktion versucht, den Interessen (schwer-)behinderter Menschen durch die Einrichtung einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten-Stelle beim Verband Region Stuttgart mehr Nachdruck zu verschaffen. Diese Initiative wurde vom Verband und der Mehrheit der Regionalversammlung abgelehnt.

Ebenso zeigt im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs der VRS als Aufgabenträger wenig Eigeninitiative und überlässt entsprechende Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit bei der S-Bahn stattdessen der DB – welche auch nur bereit ist, ein Minimum im Rahmen ohnehin anstehender Sanierungsarbeiten zu leisten. Deswegen waren im Jahr 2022 noch immer 31 Stationen nicht barrierefrei. Lediglich für 13 dieser 31 Stationen gibt es eine Planung, diese bis 2028 nachzurüsten.

Eine zeitnahe Prüfung der BFSG- und BFSGV-Kompatibilität durch den Aufgabenträger VRS, wie von uns hiermit beantragt, ist daher angezeigt.