Enttäuschung über abgelehnte Bürgerbeteiligung zur Solarenergieplanung

Pressemitteilung der Regionalfraktion Linke.Piraten.SÖS am 17.10.2024


Stuttgart, 17. Oktober 2024 – Die Fraktion Linke.Piraten.SÖS zeigt sich enttäuscht darüber, dass der Planungsausschuss der Regionalversammlung Stuttgart am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, die erneute Öffnung der Bürgerbeteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans im Funktionsbereich Solarenergie abgelehnt hat. Trotz der Dringlichkeit und der breiten öffentlichen Diskussion, die erst jetzt in der Region stattfindet, wurde unser Antrag, der eine Verlängerung der Frist für die Bürgerinnen und Bürger bis Ende November 2024 vorsah, nicht angenommen.

“Es darf nicht mehr zu solch großen Unterschieden kommen, wie lange kommunale Gremien das Thema behandeln und wie lange einzelne Bürgerinnen und Bürger ihre Hinweise abgeben können", erklärt Philip Köngeter, Pirat und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion aus Welzheim. "Die Bürgerinnen und Bürger hatten nur bis Anfang August die Möglichkeit, ihre Eingaben zu tätigen, während Städte und Kommunen noch bis Ende Oktober Zeit haben. Diese Diskrepanz erklärt auch, warum relativ wenige Stellungnahmen zu diesem wichtigen Thema eingegangen sind. Viele Bürgerinnen und Bürger wurden erst durch die Diskussionen in den kommunalen Gremien auf das Thema aufmerksam, aber da war die Frist zur Bürgerbeteiligung bereits abgelaufen.”

Johanna Rech, Linke und Vertreterin der Fraktion im Planungsausschuss, ergänzt: "Die von der Region durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit war gut gemeint, aber da die Gremien vor Ort das Thema nicht zum richtigen Zeitpunkt behandelt haben, war sie letztlich wirkungslos. Es ist schade, dass die Bürgerbeteiligung so stark eingeschränkt wurde."

Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass weiterhin offene Fragen bestehen, die im Rahmen des abgelehnten Antrags nicht beantwortet wurden, jedoch in einer parallelen Anfrage weiterverfolgt werden. Zu diesen Fragen zählen unter anderem:

  1. Beteiligung öffentlicher Träger: Welche Städte und Kommunen haben nach Ablauf der Frist für die öffentliche Bürgerbeteiligung ihre Stellungnahmen abgegeben?
  2. Problembewusstsein der Verwaltung: Wurde von der Verwaltung erkannt, dass die Fristen für die Bürgerbeteiligung und die Träger öffentlicher Belange zeitlich ungleich liefen und dadurch Bürger möglicherweise zu spät erreicht wurden?

 "Wir werden nicht locker lassen, diese Fragen zu klären und darauf zu drängen, dass die Bürger in Zukunft angemessen und zeitgerecht in die Entscheidungsfindung eingebunden werden", so Köngeter abschließend.