Barrierefreiheit am Bahnhof Feuerbach

FraktionWolfgang HoepfnerAntrag

Änderungsantrag zu Sitzungsvorlage 193/2013

In der Aufgabenträgerschaft des VRS erfüllt kein einziger Bahnhof bzw. Haltepunkt diese erweiterten Voraussetzungen. Auch die Minimalvoraussetzungen der DIN 18024-1 von 1998 sind an vielen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten nicht bzw. unzureichend erfüllt. Darauf hat die bisher nicht beantwortete Anfrage der LINKEN vom 22.10.2012 hingewiesen.


 

1. Nach „[…] unveränderbar anzunehmen ist.“ im Sachvortrag wird folgender Absatz neu eingefügt:

„Für Blinde und Sehbehinderte gibt es am Bahnhof Feuerbach keinerlei Orientierungshilfen in Form von Leitsystemen und/oder Informationen in Blindenschrift oder Sprachausgabe, die auch nur annähernd den Kriterien des § 4 BGG entsprechen. Für eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV durch diese Personengruppe und damit Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben sind solche Systeme aber zwingende Vorraussetzung. Dies betrifft nicht nur den kompletten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zu- und Abgänge, sondern in Feuerbach auch die Verknüpfung mit den Haltestellen der Stadtbahn und der Umlandbusse. Die Ausstattung des kompletten Bahnhofes mit derartigen Orientierungshilfen sowie die Fortführung dieser Leitsysteme zu den übrigen Haltestellen in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Baulastträgern ist daher ebenfalls einzuplanen.“

 

2. Im Abschnitt 3 des Sachvortrags wird nach „[…] Finanzierung sicherstellen:“ folgender Satz angefügt:

„Der VRS stellt ebenfalls die Finanzierung der Planung der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte sicher. Dabei ist nicht nur der Maßstab der DIN 18024-1 anzuwenden, sondern auch die bekannten Diskussionsergebnisse zur neugeplanten DIN 18040-3 zu berücksichtigen. Über die Kosten der Umsetzung – soweit sie in der Baulast der DB liegen - wird der VRS nach Vorliegen der Planung und der Kostenschätzung mit der DB verhandeln.“

 

3. Bei den Eckpunkten wird der dritte Eckpunkt wie folgt ergänzt:

„Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf 350 T€ sowie die zusätzlichen Kosten zur Planung der Barrierefreiheit.“

 

Begründung:

§ 4 BGG setzt Maßstäbe für die Definition von Barrierefreiheit:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Zwar gilt diese Vorschrift für den VRS nicht unmittelbar und zwingend und die neugeplante DIN 18040-3 für Verkehrsanlagen ist leider immer noch nicht in Kraft getreten, aber es ist klar ersichtlich, dass Barrierefreiheit nicht nur Einzelmaßnahmen wie Aufzüge oder Aufmerksamkeitsfelder umfasst, sondern einen ganzheitlichen Ansatz hat, der nach Möglichkeit die Nutzung einer gesamten Anlage ohne fremde Hilfe ermöglicht. Dies schließt aber automatisch Wegeketten und spezielle Informationssysteme ein.

In der Aufgabenträgerschaft des VRS erfüllt kein einziger Bahnhof bzw. Haltepunkt diese erweiterten Voraussetzungen. Auch die Minimalvoraussetzungen der DIN 18024-1 von 1998 sind an vielen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten nicht bzw. unzureichend erfüllt. Darauf hat die bisher nicht beantwortete Anfrage der LINKEN vom 22.10.2012 hingewiesen.

Mit der Neugestaltung eines der zentralen Verknüpfungspunkte des ÖPNV in der Region besteht die Chance, Maßnahmen zur Herstellung einer wirklichen Barrierefreiheit an einem Pilotvorhaben zu planen, mögliche Kosten für ein zukünftiges Nachrüstungsprogramm zu ermitteln und Maßnahmen auf ihre Tauglichkeit und Akzeptanz bei den Betroffenen zu überprüfen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die voraussichtlich auch in Zukunft nicht zwingend vorgeschrieben sein werden, wie z.B. Informationen in Blindenschrift an der Unterkante von Handläufen, die aber von den Betroffenen als außerordentlich hilfreich eingeschätzt werden.