Barrierefreiheit im ÖPNV für Blinde und Sehbehinderte

Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, in welchem Umfang bisher Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV für blinde und sehbehinderte Menschen Teil der Bahnhofs- bzw. Haltestellennachrüstung waren und zukünftig sein werden.


 

Antrag zur Haushaltsberatung 2013

 

Beschlussantrag

 

Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, in welchem Umfang bisher Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV für blinde und sehbehinderte Menschen Teil der Bahnhofs- bzw. Haltestellennachrüstung waren und zukünftig sein werden.

Dabei sind insbesondere Maßnahmen aufzuführen, die

- durch entsprechende Leitsysteme eine barrierefreie räumliche Orientierung gewährleisten sowie

- einen gleichwertigen barrierefreien Zugang zu aktuellen und zukünftigen Informationssystemen ermöglichen

Bei zukünftigen Berichten über die Nachrüstung von Bahnhöfen und S-Bahn- Haltepunkten ist immer auch über die Belange von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen zu berichten.

 

Begründung

 

Der Gruppe DIE LINKE liegen Beschwerden von blinden/sehbehinderten ÖPNV- Nutzern vor, dass selbst bei Ausbauarbeiten und Nachrüstungen von Bahnhöfen und S- Bahn-Stationen die Belange blinder bzw. sehbehinderter Menschen vernachlässigt oder gar vollständig vergessen werden. Hier scheinen die Erfordernisse des § 8 Abs. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nicht immer vollumfänglich erfüllt.

Dadurch sind diese Menschen in ihrer Mobilität und damit in ihrer Selbstbestimmung stark eingeschränkt.

Nachdem im Rahmen des Nachrüstungsprogramms in der Regel nur allgemein bzw. mit dem Fokus auf körperlich behinderte Menschen (z.B. Aufzugnachrüstungen) berichtet wurde, soll nunmehr auch die Gruppe der blinden uns sehbehinderten Menschen besonders berücksichtigt werden.