Sozialticketkonzept

FraktionAntrag

Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines „Sozialtickets“ im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) zu erarbeiten und dieses so rechtzeitig fertig zu stellen, dass es in die Diskussion über die Festlegung der Fahrpreise 2013 eingebracht werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der Verkehrsträger darzustellen.


Ergebnis:


Antrag abgelehnt im Verkehrsausschuss am 26.10.2016.





Antrag Haushaltsberatungen 2011


Beschlussantrag:

Die Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines „Sozialtickets“ im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) zu erarbeiten und dieses so rechtzeitig fertig zu stellen, dass es in die Diskussion über die Festlegung der Fahrpreise 2013 eingebracht werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der Verkehrsträger darzustellen.

Folgende Rahmenbedingungen sind der Konzeption zu Grunde zu legen:

Berechtigtenkreis:

Als Berechtigt sind in der Konzeption zu berücksichtigen: Wohngeldempfänger, Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII (einschließlich sog „Aufstocker“) und dem AsylbLG. Möglichkeiten der Einbeziehung von Schwellenhaushalten sind zu prüfen.

Reichweite des Tickets/Ticketmodell:


Es werden keine Begrenzungen in Bezug auf die Tarifzonen oder mögliche Sperrzeiten zu Grunde gelegt.

Höhe des Ticketpreises/Ticketbezug:


Der Ticketpreis ist auf die anteiligen Kosten für Verkehrsleistungen im Rahmen der Bedarfssätze des Arbeitslosengeldes II zu begrenzen. Der Bezug des Tickets soll mögliche bürokratische Hürden für den Bedarfskreis auf ein Minimum reduzieren.

Mögliche Kosten für die Konzeption sowie Chancen durch die Gewinnung zusätzlicher ÖPNV-Nutzer sind durch die Verwaltung darzustellen. Dabei sind die Erfahrungen anderer Länder, Regionen, Großstädte und Kommunen zu berücksichtigen, die bereits vergleichbare Angebote eingeführt haben.

Die Kosten für die Konzepterstellung sind durch die Verwaltung zu beziffern und im Haushalt darzustellen.


Begründung:


Teilhabe an der Gesellschaft setzt voraus, dass räumliche Distanzen von jedem Menschen überwunden werden können. Durch die Tarifstruktur und -höhe im VVS ist es für viele Menschen aus finanzieller Sicht nicht möglich, den ÖPNV zu nutzen. Beschränkung auf den Radius der fußläufigen Erreichbarkeit ist die Folge.

Dies bedeutet alltäglichen Ausschluss aus dem kulturellen, sozialen und politischen Leben.
Dieser Ausschluss wird durch die Ergebnisse der im Auftrag der Region erstellten Mobilitätsstudie untermauert. Die dort extra ausgewertete Gruppe der „Nichterwerbstätigen“ zeigt in ihrem Mobilitätsverhalten markante Unterschiede zu allen anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Bei keiner anderen Gruppe ist der Anteil des ÖPNV derart gering (4,9 %), der Anteil an den „preiswerten“ Fortbewegungsmitteln „zu Fuß“ (37,8 %) und als MIV-Mitfahrer (22,2 %) derart groß.

Ein Sozialticket ist keine „systemwidrige“ Tarifmaßnahme, da auch andere Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Studenten) erst in letzter Zeit eingeführt wurden oder aber altersbezogene Ermäßigungen regelmäßig den realen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst wurden.

Auch die aktuell im Verkehrsausschuss geführten Diskussionen über Vergünstigungen im Freizeitverkehr oder aber für gering verdienende bzw. einkommenslose „Praktikanten“ könnten mit Fug und Recht als „systemwidrig“ bezeichnet werden. 
Die bestehenden Angebote in einzelnen Kommunen - wie beispielsweise die Bonuscard in Stuttgart - müssen nach Auffassung der LINKEN in einem regionalen Sozialticket gebündelt werden, damit Teilhabe für diejenigen ermöglicht wird, die bislang keinen Zugang zum Angebot des VVS haben. Wir sind zudem der Auffassung, dass ein Sozialticket die Auslastung der Verkehrsträger verbessern und sich letztendlich der Stammkundenkreis erhöhen würde. Es ist realistisch zu erwarten, dass ein großer Teil dieser Neukunden dem ÖPNV auch dann als Kunden erhalten bleibt, wenn sich ihre Einkommenssituation deutlich verbessert.