Interfraktioneller Änderungsantrag: Beschlussvorschlag Schusterbahn

Interfraktioneller Änderungsantrag der Regionalfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und DIE LINKE/PIRAT zum Beschlussvorschlag Schusterbahn, Sitzungsvorlage 123/2021, im Verkehrsausschuss am 17. März 2021, Top 2.


Ergebnis:

Vertagt im Verkehrsausschuss am 17.03.2021 durch Ausscheren der FDP aus der vermeintlich sicheren Mehrheit auf Nahverkehrsklausur im Sommer 2021. Als Kompromiss veranlasst die Verwaltung "vorsichtshalber" bereits eine Bestellung bei der DB AG für einen durchgehenden Verkehr ab Dezember 2021. Diese Bestellung wird dann hoffentlich auf der besagten Klausur bestätigt.



1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Ergebnisse der Betriebsprogrammstudie zur Schusterbahn zur Kenntnis.

2. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, zum Fahrplanwechsel Dezember 2021 das aktuelle Betriebskonzept zwischen Untertürkheim und Kornwestheim auf einen ganztägigen Stundentakt (Mo-Fr 5-24h, Sa/So 6-24h) auszudehnen und umgehend die entsprechenden Bestellungen auszulösen.

3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 zusätzlich zum Stundentakt zwischen Kornwestheim und Untertürkheim einen Stundentakt zwischen Bietigheim-Bissingen und Esslingen (Alternativvariante B, DB Netze) einzuführen und die hierfür notwendige Ausschreibung, ggf. auch im Fahrzeugbereich, vorzubereiten und dem Verkehrsausschuss zeitnah darüber zu berichten. Ziel ist, dass auf der Schusterbahn ein 30-Minuten-Takt entsteht.

4. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, unverzüglich zusammen mit der Deutschen Bahn und der Landeshauptstadt Stuttgart konkrete Planungen zum Bau eines zweiten Bahnsteigs und eines dritten Gleises für den Güterverkehr in Stuttgart-Münster einzuleiten. Dabei ist in Absprache mit der Landeshauptstadt Stuttgart darauf zu achten, wie auch die Erreichbarkeit des Bahnhofs Münster von der Linie U12 und den Schulen auf der Südseite verbessert werden kann.

5. Die Geschäftsstelle wird beauftragen, zusammen mit der Deutschen Bahn zu untersuchen, welche baulichen und sonstigen Maßnahmen notwendig sind, damit die Schusterbahn bei einer Verlängerung bis Esslingen/Plochingen an allen Unterwegshalten, insbesondere auch in Obertürkheim halten kann.

6. Zur Ertüchtigung und zum weiteren Ausbau der Schusterbahn wird die Ge-schäftsstelle beauftragt,

a) zeitnah Planungen zum Bau eines Halts der Schusterbahn am Kornwest-heimer Güterbahnhof in unmittelbarer Nähe zum Personenbahnhof einzuleiten,

b) darzustellen, wie die Förderfähigkeit für ein nachträgliches Überwerfungs-bauwerk zur Einleitung in den Kornwestheimer Personenbahnhof erhalten werden kann,

c) zu prüfen, ob erhöhte Förderungen des Bundes und des Landes im Rah-men des Reaktivierungsprogramms für Planung, bauliche Maßnahmen und den Betrieb abgerufen werden können, d) zu prüfen, ob bis nach Esslingen und Plochingen trassierte Landeszüge der Linie RB 16 bis zur Fertigstellung von Stuttgart21 in das Konzept der Schus-terbahn eingebunden werden können und deren Trassen mitbenutzt werden können.

7. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Randbedingungen und Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit auf der Schusterbahn von Bietigheim-Bis-singen bis Plochingen für die Zeit nach Stuttgart 21 durch gutachterliche Un-terstützung detailliert zu bewerten und den Verkehrsausschuss über die Er-gebnisse zu informieren. Hierfür werden 100.000 € aus den Mitteln für Pla-nungsaufwand ÖPNV eingesetzt (Teilhaushalt 6, Sachkonto 42710080).

8. Die Geschäftsstelle wird beauftragt in Abstimmungen mit Stadt und Landkreis Ludwigsburg, dem Zweckverband Stadtbahn sowie dem Land Baden-Würt-temberg, dem Verkehrsausschuss die Vor-und Nachteile der möglichen End-haltepunkte Bietigheim-Bissingen oder Markgröningen für die perspektivische Entwicklung nach Stuttgart21 darzustellen.
 

Begründung:

Begründung erfolgt mündlich.