Barrierefreiheit in der S-Bahn

FraktionAntrag

Die Fraktion DIE LINKE beantragt detaillierte Auskunft in schriftlicher Form darüber, wie die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in der Ausschreibung der neuen ET 430 S-Bahn-Züge definiert wurden.

Ergebnis:

Antrag abgelehnt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.04.2015

 


 

Antrag im Verkehrsausschuss am 21. April 2015:

Die Fraktion DIE LINKE beantragt detaillierte Auskunft in schriftlicher Form darüber, wie die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in der Ausschreibung der neuen ET 430 S-Bahn-Züge definiert wurden.

 

Darüber hinaus beantragen wir die Beantwortung folgender Fragen:

 1. Was ist die Funktion der Schiebetritte bei den ET 430 S-Bahn-Zügen?

2. War dem Verband Region Stuttgart im Zusammenhang mit der Ausschreibung bekannt, dass die problembehafteten Schiebetritte nicht dazu geeignet sind, den Zugang zur S-Bahn für Rollstuhlfahrer barriere- und assistenzfrei sicherzustellen?

3. Durch welche Maßnahmen soll die bis zum Jahr 2022 vorgeschriebene vollständige Barrierefreiheit bei diesem Fahrzeug erreicht werden?

4. Durch welche Maßnahmen wird die ab dem Jahr 2022 vorgeschriebene vollständige Barrierefreiheit in den dann im Einsatz befindlichen Fahrzeugen der S-Bahn sichergestellt?

 

Begründung:

Die Personenbeförderungsgesetz (PBefG)-Novelle (§8 Abs. 3 Sätze 3 und 4 PBefG) schreibt bis zum 01.01.2022 die Gewährleistung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV vor. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert, um in allen Lebensbereichen möglichst vollständige Teilhabe und Selbstbestimmung sicherzustellen. Dies muss sich zwangsläufig auch in den Ausschreibungen zu neuen Fahrzeugen der S-Bahn widerspiegeln.

Laut eines Artikels in den Stuttgarter Nachrichten vom 02.03.2015 eignen sich die umstrittenen und technisch nicht ausgereiften Schiebetritte der neuen ET 430, die im Juli 2013 wegen technischer Probleme aus dem Verkehr gezogen werden mussten und unter Umständen noch auf Jahre hin nicht vollständig funktionsfähig sein werden, nicht dazu, den Zugang vom Bahnsteig zur S-Bahn für Rollstuhlfahrer assistenz- und barrierefrei zu ermöglichen.

Nach Ausagen der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreies Winnenden sind die Schiebetritte nicht ausreichend stabil für normale oder elektrische Rollstühle - Rollstuhlfahrer werden also weiterhin auf die bereits praktizierte Rampenlösung durch den Fahrer verwiesen, und erhalten keinen Mehrwert durch die Schiebetritte. Stattdessen können sich die Schiebetritte für Rollstuhlfahrer sogar als hinderlich erweisen.

In ihren eigenen Werbedarstellungen implizierte die Bahn jedoch, dass der Schiebetritt eine Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Menschen darstellt. Es stellt sich also die Frage, welche Anforderungsstandards an assistenzfreiem und barrierefreiem Fahrzeugzugang der Verband Region Stuttgart in der ET 430-Ausschreibung festsetzte, und inwieweit diese von der DB eingehalten wurden.

Nach Aussagen der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreies Winnenden sind die Schiebetritte nicht ausreichend stabil für normale oder elektrische Rollstühle - Rollstuhlfahrer werden also weiterhin auf die bereits praktizierte Rampenlösung durch den Fahrer verwiesen, und erhalten keinen Mehrwert durch die Schiebetritte. Stattdessen können sich die Schiebetritte für Rollstuhlfahrer sogar als hinderlich erweisen.

In ihren eigenen Werbedarstellungen implizierte die Bahn jedoch, dass der Schiebetritt eine Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Menschen darstellt. Es stellt sich also die Frage, welche Anforderungsstandards an assistenzfreiem und barrierefreiem Fahrzeugzugang der Verband Region Stuttgart in der ET 430-Ausschreibung festsetzte, und inwieweit diese von der DB eingehalten wurden.